Ich hoffe ich kann meine Frage verständlich formulieren

Der Fall:
Jemand ist als studentische Hilfskraft mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 9Stunden bei einem Unternehmen beschäftigt.
Zusätzlich arbeitet diese Person noch freiberuflich an zwei unterschiedlichen Projekten: einmal wöchentlich durchschnittlich 3Stunden und einmal wöchentlich durchschnittlich 5Stunden.
Die Person ist in einer studentischen Privatversicherung versichert und über den Arbeitgeber des Unternehmens als Student bei einer gesetzlichen Kasse.
Diese gesetzliche Kasse bittet nun um Spezifizierung der im Personalbogen angegebenen weiteren freiberuflichen Tätigkeiten: Wieviel Stunden wöchentlich wird bei den einzelnen Projekten gearbeitet und wie lange haben die Projekte gedauert?

Meine Frage nun: Wozu wollen die das wissen?
Ich nehme an, die gesetzliche Kasse möchte diese Angaben haben, um abschätzen zu können, ob ein anderer Arbeitgeber für die Versicherung herangezogen werden kann? Oder ob die Person tatsächlich mit mehreren Beschäftigungen noch als Student in ihrer Versicherung geführt werden kann?
Auf wieviel Stunden wöchentlich darf man denn als Student insgesamt kommen? Sind das die 20Stunden pro Woche, die man als Student arbeiten darf?
Gerechnet wird ja immer auf's Kalenderjahr und nicht auf die einzelnen Monate, oder? Weil man in vorlesungsfreien Zeiten ja mehr arbeiten darf als während des Semesters.....

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