Seite 5 von 5 ErsteErste ... 3 4 5
Ergebnis 41 bis 47 von 47

Thema: Mädchennamen wieder annehmen.. geht das...

  1. #41
    Registriert seit
    08.01.09
    Beiträge
    8,830
    Anzeige
    Zitat Zitat von all about eve Beitrag anzeigen
    @Klaraverstand & sunshine: Kommt jetzt gleich wieder das Rezept für Linsensuppe? (Insiderwitz)

    H.G. eve
    Eve, dass heisst ab sofort nicht mehr off topic , sondern Linsensuppe
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  2. #42
    Registriert seit
    02.08.07
    Ort
    mitten im Beautyboard
    Beiträge
    4,826
    Zitat Zitat von sabine21 Beitrag anzeigen
    magst du dem aktuellen Gesetzestext kein Glauben schenken?
    Ich bin keine Juristin und ein kurzer Auszug eines Gesetzestextes macht für mich als Laien keinen Sinn, da mir der Kontext fehlt. Deshalb habe ich nachgefragt woher Du Dein Wissen hast und habe nun eine Antwort. Reicht doch.

  3. #43
    Registriert seit
    10.06.03
    Beiträge
    13,454
    Hallo,

    ich habe ja vor drei Jahren geheiratet und da wurde ich darauf hingewiesen, dass ich meinen Geburtsnamen nur durch Scheidung oder Verwitwung wieder annehmen kann. Der einmal entschiedene Familienname bleibt. Bis 5 Jahre nach der Eheschließung kann man sich aber noch für einen Familiennamen entscheiden, wenn beide ihre Namen behalten hatten.

    Nun, ich bin bald (hoffentlich endlich) geschieden und werde dann direkt wieder meinen Geburtsnamen annehmen. Wollte den hässlichen Namen eh nie haben, wurde ziemlich unter Druck gesetzt.

  4. #44
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
    Registriert seit
    26.05.03
    Ort
    Capital Federal
    Beiträge
    6,206
    ... aber das sind doch Auszüge aus dem Personenstandsgesetz, also sozusagen "Ausführungsbestimmungen" , die sich auf §1355, vor allem auf § 1355 (4), beziehen, also auf die Erklärung der Wiederannahme des Geburtsnamens nach Tod des Ehegatten oder Scheidung, nicht auf "einfach so"?
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  5. #45
    Registriert seit
    13.10.01
    Beiträge
    11,754
    Zitat Zitat von astama Beitrag anzeigen
    Ich weiß, daß das seinerzeit in einer Übergangsphase möglich war, als das neue Namensrecht in Kraft getreten war. Eine Bekannte meiner Mutter, deren Ehename nicht sehr schön war, hat damals ihren Mädchennamen wieder angenommen.

    Aber, wie gesagt, das war nur für eine gewisse Zeit.

    Ich weiß, warum ich meinen Namen behalten habe ...
    @ Sunnygirl
    in genau dieser Übergangsphase hat meine Kollegin ihren Geburtsnamen wieder angenommen
    Ich habe heute noch mal genau nachgefragt.
    liebe Grüße
    selvie
    __________________________________________________ ___________________

    "Liaba gscheid greislig wia sche bled"



    "Moralische Entrüstung isr der Heiligenschein der Scheinheiligen"
    Helmut Qualtinger

  6. #46
    Avatar von HopiStar
    HopiStar ist offline Queen of f***g everything
    Registriert seit
    08.07.01
    Beiträge
    114,496
    Ich denke, ich würde mal zum Standesamt gehen und vor Ort nachfragen

    Viele Grüße
    Hopi
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  7. #47
    Registriert seit
    27.08.09
    Beiträge
    1
    Anzeige
    Offiziell geht bei bestehender Ehe definitiv nur ein Doppelname. Es ist auch unwahrscheinlich, dass sich daran so bald etwas ändert.

    Allerdings gäbe es je nach persönlichen Umständen auch noch eine etwas inoffiziellere Option: Man nimmt den Doppelnamen (mit Geburtsnamen vorne) an, und nutzt es aus, dass der offizielle Name nur in bestimmten Situationen verbindlich ist.

    Man kann also außer bei Behörden oder z.B als Notar oder Gewerbetreibender einfach nur den ersten Teil des Doppelnamens angeben. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht schonmal hingewiesen (Der dort genannte § 21 HGB ist inzwischen liberalisiert worden, dafür gibt es die Möglichkeit eines "Künstlernamens" im Ausweis nicht mehr, sie wird aber nächstes Jahr mit dem elektronischen Personalausweis wieder eingeführt.)

    Der Haken ist, dass andere nicht verpflichtet sind, sich darauf einzulassen: sie dürfen zwar, aber sie müssen nicht. Den Arbeitgeber z.B. muss man einfach überzeugen. Das Bankkonto ist rechtlich etwas heikel, aber auch das muss bei einer kulanten Bank gehen, wenn man nachweisen kann, dass man inzwischen wieder unter dem Geburtsnamen allgemein bekannt ist.

    Es kommt also auf die jeweilige Situation an, ob das praktikabel ist. Bei den meisten privaten Geschäftspartnern (Zeitungsabo, Versandhandel...) dürfte ein einfaches Schreiben reichen, man habe seinen Geburtsnamen wieder angenommen und bitte um Änderung in der Datenbank. Fragen muss man sich, ob das bei "strategisch" wichtigen Stellen (Arbeitsplatz, Verbandstätigkeit,...) durchgeht oder nicht.

Ähnliche Themen

  1. Juhu, es geht wieder.:)
    Von Christine MC im Forum Beauty
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 31.07.06, 23:15:45
  2. uni geht wieder los...
    Von Stoa im Forum That's Life
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 21.10.03, 09:33:11
  3. Es geht wieder los!
    Von Schnüffchen im Forum Beauty
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 12.09.03, 22:26:24
  4. Nordische Mädchennamen
    Von Lotte77 im Forum That's Life
    Antworten: 27
    Letzter Beitrag: 24.06.03, 11:06:40
  5. Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 28.09.01, 12:53:00

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •