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Geändert von blubber (09.11.09 um 17:40:17 Uhr)
- Karma is only a bitch if you are -
Als Bemessungsgrundlage wird ein Jahreseinkommen genannt, derzeit 48.600 EUR. Wahrscheinlich wird es aber so sein, dass das Monatsgehalt zugrunde gelegt wird. Und wenn du ab September weniger als 4.050 EUR brutto hast, dann fällst du schon unter die Grenze. Da spielt das Jahreseinkommen dann wohl keine Rolle mehr.
Der Brief kam sicher von deiner Personalabteilung, dass du dir eine gesetzliche Krankenversicherung auswählen sollst ? Du kannst doch dort mal anrufen und nachfragen.
„Das interessiert mich nicht.“ - Die Bohne
„Die Lorbeeren von heute sind der Kompost von morgen.“
Normal wird es schon vom Jahreseinkommen aus gesehen. Da es inzwischen jedoch so ist, daß Du rückwirkend die letzten drei Jahre auch über der Bemessungsgrenze gelegen haben musst, um die wieder privat versichern zu können, kann Dir also passieren, daß Du einige Zeit warten mußt, um da wieder rein zu können...
Unter gewissen Umständen führt eine vorübergehende Gehaltseinbuße aber nicht dazu, daß man rausfliegt (z.B. während der Elternzeit). Erkundige Dich da mal. Das Thema ist recht komplex und auch Personaler sind da manchmal unsicher.
lg
grumby
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Geändert von blubber (09.11.09 um 17:40:29 Uhr)
- Karma is only a bitch if you are -
Vielleicht kannst du auch mit beiden reden, deiner PKV und der Personalabteilung. Die von HR müssen dir eben mitteilen, dass du dir eine andere KV aussuchen sollst, wenn bestimmte Bedingungen nicht mehr gegeben sind. Ganz automatisch.
Wenn du mit deiner momentan KV sprichst und denen klar machst, dass dein Gehalt lediglich aufgrund des Sabbatical für eine bestimmte Zeit (?) geringer ist und du gerne in der Versicherung bleiben möchtest, entscheiden sie vielleicht nicht nach Standard, sondern nach Einzelfall. Ich würde es versuchen.
„Das interessiert mich nicht.“ - Die Bohne
„Die Lorbeeren von heute sind der Kompost von morgen.“
Solltest Du wirklich rausfliegen für die drei Jahre.. solltest Du evtl. überlegen, ob Du bei Deiner privaten eine Anwartschaft beantragst, damit Du nicht von vorne anfangen musst mit Eintrittsalter, Altersrücklagen, Krankheitsprüfung etc.
lg
grumby