Als Bemessungsgrundlage wird ein Jahreseinkommen genannt, derzeit 48.600 EUR. Wahrscheinlich wird es aber so sein, dass das Monatsgehalt zugrunde gelegt wird. Und wenn du ab September weniger als 4.050 EUR brutto hast, dann fällst du schon unter die Grenze. Da spielt das Jahreseinkommen dann wohl keine Rolle mehr.
Der Brief kam sicher von deiner Personalabteilung, dass du dir eine gesetzliche Krankenversicherung auswählen sollst ? Du kannst doch dort mal anrufen und nachfragen.
„Das interessiert mich nicht.“ - Die Bohne
„Die Lorbeeren von heute sind der Kompost von morgen.“