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Thema: Arbeitsrecht und Probezeit ... wer hat einen Rat ?

  1. #1
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    Standard Arbeitsrecht und Probezeit ... wer hat einen Rat ?

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    Ich habe gerade lange mit meiner Freundin telefoniert und sie ist ziemlich fertig. Deshalb mal eine Frage an die Arbeitsrechtlerinnen / Personalerinnen hier:

    meine Freundin steht kurz vor dem Ende ihrer Probezeit (16.9.). Sie hatte einen sehr netten Chef, der aber leider jetzt innerhalb des Unternehmens wechselt. Der neue Chef, für den sie bislang kaum gearbeitet hat, fängt nun offiziell zum 1.9. an. Menschlich scheint es wohl nicht so ganz zu stimmen zwischen den Beiden, wie sich jetzt schon herauskristallisiert.

    Nun hat der Chef in spe gefragt, wie lange ihrer Probezeit noch geht. Meine Freundin hat WIESO gefragt ... tja, er müsse sich da mal Gedanken drum machen, sonst keine weitere Aussage. Er will sich erst in der kommenden Woche weiter äussern.

    Klar, meine Freundin ist geschockt, sie befürchtet, dass er die Probezeit verlängern will, vielleicht auch, weil sie eben für IHN noch nicht gearbeitet hat. Von dem Ex-Chef hat sie übrigens eine sehr gute Bewertung bekommen ...

    Nun ist sie total aufgelöst, auch, weil sie zum 1.11. ihre Wohnung gekündigt hat ... und derzeit auf Wohnungssuche ist.

    Klar, da kommen massive Existenzängste bei ihr hoch ...

    Die rechtliche Frage, die ich habe ist: Ist der Typ berechtigt, die Probezeit zu verlängern, nur weil ER jetzt ihr neuer Chef wird, die Chemie nicht so ganz stimmt und ihr als Grund angegeben könnte: will erst mal sehen, wie sie so für mich arbeiten ....

    Danke für alle Tipps ... !!!!!

  2. #2
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    Soweit ich mich erinnere kann die Probezeit ggf auch verlängert werden wenn es sachlich gerechtfertigt ist. Bin mir aber nicht sicher ob ich das so wirklich korrekt in Erinnerung hab. Meine Antwort als Nicht Personalerin. Kann natürlich sein, daß ihr neuer Chef jetzt eben das versuchen wird. Er hat ja mit ihr noch nicht zusammengearbeitet und von daher würde ich mal so spontan sagen,kann man es ihm auch nicht verdenken, oder? Auch wenn es für sie natürlich dadurch eine blöde Situation wird.
    Wäre aber auch nicht anders, wenn ihr bisheriger Chef die Firma wechseln, sterben oder sonstwas würde. Halt das dann die gleiche Thematik aufkommen könnte

    Andererseits kann er ihr, oder die Firma natürlich auch die Kündigung zum 16.09. aussprechen falls er ihr nicht die Probezeit verlängern kann oder darf. Möglich ist alles.

    Mal abgesehen davon, finde ich es auch schon etwas "blauäugig" ohne einen weiteren Vertrag in der Tasche meine Wohnung zu kündigen. Aber das mal nur nebenbei
    Geändert von Exuser3 (30.08.09 um 20:17:30 Uhr)

  3. #3
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    schau mal, hier gibts ausführliche Infos dazu:

    http://www.bwr-media.de/themen/perso...en-gibt-es.php

    Mittel und Wege gibt es leider immer... ich würde mir an ihrer Stelle aber auch gut überlegen, ob ich dann überhaupt dort bleiben wollte.

  4. #4
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    ich bin mir auch sicher, dass das geht. Am besten mal google fragen.
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  5. #5
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    Ja, als gegenseitige Vereinbarung.

    IdR hat man einen Arbeitsvertrag und dort ist die Probezeit fest gehalten. Jegliche Änderung muss wieder vertraglich festgehalten werden. Egal wie lange die Probezeit dauert, tritt nach 6 Monaten der gesetzliche Kündigungsschutz ein.

    Sie muss sich also nicht einverstanden erklären, die Probezeit zu verlängern.

    Und nicht gut können ist kein gerichtlich anerkannter Kündigungsgrund.

  6. #6
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  7. #7
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    Aha .... hmmm, ich weiß nun nicht, ob sie eine Befristung hat oder nicht ...

    Ich hoffe, Sie liest hier mit ...

    Choco

  8. #8
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    Hallo,

    hier geht es um mich. Leider bin ich noch nicht so ganz schlau aus den Antworten geworden. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit vereinbarten 6 Monaten Probezeit. Danach beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

    Nun haben einige geschrieben, dass die Kündigungsfrist unberührt bleibt, sobald die 6 Monate überschritten sind. Auch bei einem weiteren Vertrag? Sind das dann nach wie vor 3 Monate oder dann nur noch einen Monat?

    Irgendwie ist meine jetzige Situation schon sehr skurill.

    Auch ist es mit der Wohnung so, dass ich nach langem hin und her diskutieren jetzt vom Vormieter eine Bescheinigung bekommen habe, dass ich meine Miete immer regelmäßig bezahlt habe. Jedoch ist der Satz" Sonstige Beschwerden" durchgestrichen wurden, da ich Ärger wegen meinen Katzen hatten.

    Tolle Wurst, jetzt habe ich zwei unsichere Bereich in meinen Leben. Drückt mir die Daumen.

    Viele Grüße, Navy
    Tugenden und Mädchen sind am schönsten, ehe sie wissen, daß sie schön sind.
    (Ludwig Börne)

  9. #9
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    Also eine Verlängerung der Probezeit ist zwar erstmal doof, aber eine Kündigung als Alternative wäre sicher schlimmer.

    Kann sie denn nicht mit dem anderen Chef "mitwechseln"?
    Oder wenigstens mal danach fragen?

  10. #10
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    Die Probezeit darf lt. Gesetz nicht länger als 6 Monate gehen. §622 (3) BGB
    __________


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