Da ich immer wieder lese, man müsse bei Auszug ja nicht mehr renovieren hier einen Artikel, den ich vorher in Yahoo gefunden habe:

"Falsch ist demzufolge auch die Annahme, dass Mieter beim Auszug nicht renovieren müssen. Denn nur wenn im Mietvertrag eine ungültige Klausel zu Schönheitsreparaturen und Endrenovierung steht oder gar nichts vereinbart wurde, darf der Mieter die Arbeiten verweigern. Ungültig sind zum Beispiel Klauseln, die starre Fristen oder eine Renovierungsverpflichtung unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung enthalten. Werden jedoch flexible Zeiträume oder zustandsabhängige Bedingungen genannt, steht der Mieter in der Pflicht."

Quelle und weiteres:
http://de.biz.yahoo.com/07092009/336...rtnaeck-0.html

Nur so.. falls jemand grad betroffen ist..