oh, je und ich habe eingestellt ohne seitenlange erklärungen... shitte, das macht echt kein Spaß mehr.
Doch. Klar. Weil alle irgendwo abschreiben.
Glaub es mir, ich war eine Zeitlang in einer Kammer für Wettbewerbs- und Markenrecht.
oh, je und ich habe eingestellt ohne seitenlange erklärungen... shitte, das macht echt kein Spaß mehr.
@Frau sharkzzz: Achtung, - habe den Text bei ebay gemopstNich, dass mir klagen kommen...
LG
Mir werden in der Schule zur Zeit von einem RA unterrrichtet und der hat uns erklärt, dass wir bei Ebay und bei sonstigen Privatverkäufen nur schreiben müssen "Dies ist ein Verkauf von Privat und ich schließe jegliche Gewährleistungsansprüche aus".
Da Privatverkäufer auch eine Gewährleistung übernehmen müssen, wenn diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Der Bieter oder Käufer muß nicht explizit zustimmen sondern nimmt den Ausschluß beim Bieten automatisch an.
Unter die Gewährleistung fällt dann alles wie z.Bsp. Garantie (ist ja nur die Verlängerung der Garantie), Rückgabe, Umtausch usw.
[FONT="Arial"]Selbst ein Weg aus tausend Meilen, besteht aus dem ersten Schritt
- Chinesisches Sprichwort -[/FONT]
[FONT="Times New Roman"]Handtaschenfetischistin & Duftsammlerin [/FONT]
Ich pushe das mal aus aktuellem Anlass hoch, weil ich gerne wüßte, ob ich auch hier, beim Kaufen, Verkaufen oder Tauschen in der Tauschbörse einen solchen Zusatz (bezüglich Gewährleistung, Rücknahme etc.) angeben muss![]()