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Thema: ebay - wie formulieren um rechtlich abgesichert zu sein?

  1. #1
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    Standard ebay - wie formulieren um rechtlich abgesichert zu sein?

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    Hallo,

    ich will nach längerer Zeit mal wieder was bei ebay einstellen, da muss man als Privatverkäufer ja erstmal die Gewährleistung ausschließen (da habe ich schon was) und dann auch noch so einen Spruch a la "der Markenname ist nur Bestandteil dieser Auktion" schreiben, um abgesichert zu sein. Habt Ihr da ein gutes Beispiel, dass ich verwenden kann und mit dem ich dann auf der sicheren Seite bin?

    vg, sharkzzz

  2. #2
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    [CENTER]Privatverkauf ohne gesetzliche Gewährleistung eines Händlers aber mit der Zusicherung, dass der Artikel der Beschreibung entspricht.[/CENTER]

    Aufgrund der neuen Gesetzesbestimmungen läuft die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie- und Rücknahmeleistungen. Da es sich um einen Privatverkauf handelt übernehme ich keine Garantie nach neuem
    [FONT=Arial]EU-Recht. Sie als Bieter erklären sich damit einverstanden und anerkennen[/FONT]
    [FONT=Arial]dies mit Ihrem Gebot.
    [LEFT][FONT=Arial]Das neue EU-Gesetz schreibt folgenden Vermerk bei Privatkäufen vor. [/FONT]
    [FONT=Arial]Bei meinen Auktionen verkaufe ich ausschließlich Gebrauchtware, [/FONT]
    [FONT=Arial]sofern ich es nicht anders beschreibe. Die Waren stammen aus meinem Privatbesitz, [/FONT]
    [FONT=Arial]ich verfolge keinerlei gewerbliche Zwecke.[/FONT]
    [FONT=Arial]Ich erkläre ausdrücklich dass ich für die von mir versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme. [/FONT]
    [FONT=Arial]Mit der Abgabe eines Gebots erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,[/FONT]
    [FONT=Arial]auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende [/FONT]
    [FONT=Arial]Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. [/FONT]
    [FONT=Arial]Keine Rücknahme und keine Rechnung. [/FONT]
    [FONT=Arial]Ich übernehme keine Haftung,[/FONT]
    [FONT=Arial]falls bei nicht versichertem Versand irgendetwas bei der Post verloren geht. Bitte bieten/kaufen Sie nur,[/FONT]
    [FONT=Arial]wenn Sie den Artikel auch wirklich haben möchten.[/FONT]
    [FONT=Arial]Im Nachhinein kann nicht über den Preis oder die Porto-Kosten verhandelt werden. [/FONT]
    [FONT=Arial]Bitte stellen Sie IMMER Ihre Fragen vor dem Kauf. DANKE !!!![/FONT][/LEFT]
    [/FONT][FONT=Arial][/FONT]
    [FONT=Arial][/FONT]


    [FONT=Arial](habe ich eben gefunden und kopiert :-)[/FONT]
    Geändert von skulptur13 (08.09.09 um 23:58:19 Uhr)

  3. #3
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    EU-Recht gibt es so nicht ...

    Es reicht imho auch ein Satz wie:
    Privatverkauf - mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen gebrauchten Artikel ohne Gewährleistung zu bieten. Der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch werden einvernehmlich ausgeschlossen.

  4. #4
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    genau, ein Satz reicht:
    Der Verkauf erfolgt privat. Ich schließe daher die Sachmängelgewährleistung aus.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  5. #5
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    Interessante Sache noch - mir hat letztens noch jmd gesagt, dass diese Verpflichtung zur Gewährleistung in Deutschland für einen privaten Verkauf gar nicht gelten soll.
    Ich blicke da mitlerweise gar nicht mehr durch und habe darum bei meinen Auktionen auch immer folgenen Beisatz:

    "Dies ist ein Privatverkauf ohne Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme. Ein Kauf ist endgültig.
    Der Artikel wird "so wie er ist" verkauft, die Beschreibung habe ich nach bestem Wissen erstellt.
    Für unversichert versandte Ware kann keine Haftung übernommen werden. Versicherter Versand ist gegen Aufpreis immer möglich."

    Klar könnte ich nun noch sowas wie "Mit Ihrem Gebot erklären sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden" dazufügen, aber das steht bereits so ähnlich in der ebay AGB und ich will nicht alles doppelt schreiben. Besonders idiotisch fand ich, dass sowas wie "Ein Kauf ist endgültig" anscheinden dazu muss - ich hatte gerade in letzter Zeit einige, die nach dem Ende der Auktion plötzlich kein Interesse mehr hatten und den Kauf rückgängig machen wollten *hmpf*
    Geändert von Farangis (09.09.09 um 10:16:16 Uhr)
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    Liste 2012

  6. #6
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    Ihr habt da was falsch verstanden, für den Ausschluss der Gewährleistung habe ich schon was gutes, da schreibe ich immer:

    "Disclaimer
    Inzwischen schreibt´s fast jeder hier, ist aber wegen des neuen EU-Rechts leider notwendig. Beachten Sie die folgenden Bedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft. Das bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind ! Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis und sind von Privatpersonen wohl kaum sicherzustellen. Dieser Disclaimer bedeutet aber nicht, dass an der Funktionsfähigkeit des/der beschriebenen Artikel(s) oder Komponenten irgend ein Zweifel besteht, er dient nur zur rechtlichen Absicherung."


    Aber mir fehlt noch was wegen des Markennamens, um da keinen Ärger zu kriegen. Es gibt ja Horden von Anwälten, die nur darauf lauern in irgendwelchen Angeboten Fehler zu finden. Wie formuliere ich das am besten?

  7. #7
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    Zitat Zitat von sharkzzz Beitrag anzeigen
    Aber mir fehlt noch was wegen des Markennamens, um da keinen Ärger zu kriegen. Es gibt ja Horden von Anwälten, die nur darauf lauern in irgendwelchen Angeboten Fehler zu finden. Wie formuliere ich das am besten?
    Ehrlich gesagt sehen ich da die Notwendigkeit nicht. Du verkaufst doch ein original Produkt. Der Name IST also das Produkt, gehört dazu. Warum musst Du das noch extra dazu schreiben?

    Das einzige, was ich da mache, ist eine genaue Auflistung der Produkteigenschaften. Also neben der Bezeichnung noch Markenname und Hersteller (manchmal ist das anders) ggf. auch die Serie/Kollektion aus der es stammt. Ausserdem füge ich Bilder ein, auf denen man die Verpackung oder Ettikett lesen kann. (Generell - desto brisanter die Marke, desto mehr Detailbilder.) Wenn ich noch weiss, wo ich es gekauft habe, schreibe ich das auch dazu.
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  8. #8
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    So vielleicht? vlg

    Aufgeführte Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum des jeweiligen Herstellers
    und dienen lediglich der Beschreibung sowie der eindeutigen Identifikation
    .


  9. #9
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    Zitat Zitat von sharkzzz Beitrag anzeigen
    Aber mir fehlt noch was wegen des Markennamens, um da keinen Ärger zu kriegen. Es gibt ja Horden von Anwälten, die nur darauf lauern in irgendwelchen Angeboten Fehler zu finden. Wie formuliere ich das am besten?
    Das schreibe ich immer dazu:

    """
    [FONT=Verdana]Der Markenname ist Eigentum des Rechtsinhabers und wird von mir nur verwendet, weil er Bestandteil des Produktes ist und die Qualität kennzeichnet.[/FONT][FONT=Arial] """""[/FONT]
    [FONT=Arial][/FONT]
    [FONT=Arial][/FONT]
    [FONT=Arial]Und wer mal im Ebay-Forum liest, der wird staunen, was für Leute es gibt. Die bieten NUR, um einem hinterher eine saftige Anwaltsrechnung wegen Markenrechtsverletzung zu schicken.[/FONT]
    [FONT=Arial][/FONT]
    [FONT=Arial]Achtung auch bei "übernommenen" Bildern aus Auktionen anderer Verkäufer: hier wird auch gerne eine Rechnung verschickt, weil man sich das Bild gemoppst hat. Einige verdienen an solchen Sachen mehr Geld als deren eigene Auktion bringen [/FONT]
    [FONT=Arial][/FONT]
    [FONT=Arial][/FONT]

  10. #10
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    Dieser Thread überzeugt mich, dass ich nichts mehr bei ebay einstellen werde. Habe gerade ein bißchen ausgemistet und wollte einige Dinge einstellen, aber da schmeiße ich die ehrlich gesagt lieber weg bevor ich mich mit solchen Geiern rumschlage.

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