Ich war gerade bei Douglas, um nach einer Probe des neuen "Clinique Even Better MU" zu fragen.
Daraufhin erklärte mir die Verkäuferin (immerhin sehr freundlich und bedauernd), daß es nunmehr eine gesetzliche Regelung gäbe, die Probenabfüllung gar nicht mehr erlaubt; Grund: einige Verbraucher hätten auf die in Pröbchen eben nicht angegebenen Incis reagiert. Daher eben keine Abgabe ohne Orginalverpackung. Ist das zu glauben?? Wenn ja, hätte uns der gesetzgeber/Verbraucherschutz/klagewütige Endverbraucher ja einen echten Bärendienst erwiesen. Danach kann man jetzt ja nur noch auf gut Glück kaufen, sofern die Hersteller nicht abgepackte gekennzeichnete Proben ausliefern.
Was sagt Ihr dazu?