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Thema: Mahnkosten - ab wann ?

  1. #1
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    Standard Mahnkosten - ab wann ?

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    Geändert von blubber (09.11.09 um 17:44:33 Uhr)
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  2. #2
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    Natürlich kann man ab der ersten Mahnung Mahngebühren verlangen - warum denn auch nicht?

    Ich würde per Ferndiagnose sagen: du hast laufend einen offenen Betrag bei denen, da deine monatliche Zahlung nicht alles abdeckt und es wird so weiter gehen, bis sie dir den Strom sperren oder du alles bezahlst. Im üblichen würde das jeder Stromanbieter so händeln.

    Einen günstigen Stromanbieter kannst du über verivox finden - da jedoch dein Wechsel zwischen den Stromanbietern selber gehändelt wird kann es durchaus vorkommen, dass der alte den neuen über deine Zahlungsweise informiert.

  3. #3
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    aber es war doch eindeutig dein Fehler

  4. #4
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    ja die dürfen das. Mach am besten jetzt sofort einen Dauerauftrag

  5. #5
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    Wie Paris bereits schrieb, Du schlörst nen offenen BEtrag vor Dir her weil die Überweisungen den zu zahlenden Betrag nicht decken.

    Ich meine die Mahnkosten sind Bestandteil der AGB. Die könnten gut und gerne, wenn sie es nicht so gar sind, bei den Zahlungsbedingungen mit aufgeführt sein. Den Vertrag hast Du so unterschrieben und dann damit auch einverstanden erklärt daß sie so verfahren dürfen.

    Shit happens, zahl die 15 Euro und richte einen Dauerauftrag ein. Du solltest bedenken daß Du auch fristgerecht kündigst wenn Du den Anbieter wechselst. Gibt da bestimmt auch eine Kündigungsfrist

  6. #6
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    ja mach ich auch, so ohne Strom isses nicht lustig

    aber ich bin kampfeslustig , habe nämlich grad das hier gefunden
    http://www.br-online.de/bayern1/expe...6284395909.xml

    da steht nämlich nirgends was von einer 30-Tages-Frist auf den Rechnungen, also bin ich erst ab der 1. Mahnung in Zahlungsverzug. Und die 5€ sind auch überzogen - ha !
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  7. #7
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    ja, ohne Strom ist es nicht lustig.

    Erfahrungsgemäß kann ich dir sagen, dass jedes pöselige SW Anwälte hat. Und ich bin mir sicher, dass du durch das Vorsichherschiebens deines Rückstandes diese Frist sowieso aufgebaut hast, denn natürlich werden die AGBs von Energieversorger vorher juristisch geprüft.

    Deswegen nimm die 15 EUR als Lehrgeld an und wechsel dann einfach. Und hoffe dann einfach, dass dich dein neuer Stromversorger nicht ablehnt weil du so eine schlechte Zahlungsmoral hast, deinem aktuellen Stromversorger nach

  8. #8
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    Nee, ohne Strom isses wirklich nicht lustig. Und das Sperren deines Anschlusses und das anschließende Freischalten kosten richtig viel Geld. Da bist du mit den 15 € gut bedient! Und bevor du dich deswegen mit deinem Stromanbieter anlegst, würde ich erstmal die AGBs und den geschlossenen Vertrag durchlesen, ob da nicht was zu Zahlungsfristen, Verzug und ähnlichem Geschmonse steht.

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