Das fällt unter Einkünfte aus selbständiger Tötigkeit, dafür brauchst Du keine Lohnsteuerkarte. Du füllst bei der Steuererklärung die Anlage S aus, wobei Du vom Honorar eventuelle Spesen abrechnen kannst - Du machst also hier eine Einnahmen-Überschuss-Abrechnung. Versteuert würde nur der Überschuss, wenn er über einem bestimmten Betrag liegt.
Alle Angaben ohne Gewähr - ich bin keine Steuerberaterin. Das sollte Dich aber auf die richtige Fährte setzen. Die Fragen Gewerbe anmelden / Umsatzsteuer abführen sind für den einmaligen Fall unerheblich.