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Dafür muss er ja erstmal ausgeliefert werden, und dagegen arbeiten seine Anwälte schon.
Ich finde es immer wieder erschreckend wie der Mißbrauch *entschuldigt* wird
sie sah ja älter aus,
sie wollte es bestimmt
trank Alkohol
Hoffentlich werden ihm auch noch ein paar Jahre aufgebrummt für das Entziehen seiner Strafe.
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Dafür muss er ja erstmal ausgeliefert werden, und dagegen arbeiten seine Anwälte schon.
Viele Grüße, Lilalucy
Na gut, DAS für sich ist kein Grund, keine Entschuldigung, keine Rechtfertigung, damals nicht, jetzt nicht, niemals.
Das hingegen sehe ich ähnlich.Zitat von gesa1974
Ja, das schon, aber darum meine ich ja: gibt mir ja wohl keiner an, dass der die letzten 31 Jahre oder nur schon die letzten 4 Jahre Frankreich nicht verlassen hat Umso lächerlicher ist das ganze...Zitat von lilalucy
@andrea
Nein, Missbrauch ist nicht entschuldbar. Da hast du Recht. Eine "echte" Vergewaltung ist für mich absolut unentschuldbar und sollte natürlich auch nicht verjähren (sofern das Opfer das auch so und nicht anders sieht). Aber hier in dem Fall ereifern sich nicht die beiden Beteiligten, sondern die Öffentlichkeit.
Auch glaube ich nicht, dass eine Justiz sich einmischen sollte, wenn die beiden Beteiligten die Sache anders sehen.
Glaub doch bloß nicht, dass es keine 13-jährigen gibt die *** haben!? Die gab es schon zu meiner Zeit.
Es kommt immer auf den Einzelfall an und wenn die moralische Öffentlichkeit sofort "**************" schreit und den Mann am liebsten lebenslänglich einsperren möchte, dann ist das für mich nicht o.k. wenn beide miteinander schlafen wollten.
Das Argument "eine 13-jährige weiss nicht was sie tut" zieht hier auch nicht. Mit 13 Jahren ist man in meinen Augen ein Teenager und kein Kind - manche versuchen vor Gericht ihren Willen zu einer Weltumseglung zu bekommen, andere bekommen vor anderen Gerichten (England) die Erlaubnis eine medikamentöse Behandlung zu verweigern. Da sind dann 13-jährige auf einmal sehr wohl "als erwachsen" zu behandeln?
Die gute Frau hat vor Jahren schon gemeint, dass er nicht bestraft werden sollte. Ich denke sie wird schon wissen warum.
lg
Thea
Hallo Thea,
nein, so ist das nicht (auf deinen vorletzten Beitrag bezogen). Die Altergrenze liegt nicht bei 18 sondern bei 16. Das heißt, wenn er volljährig ist muß sie wenigstens 16 sein. Ist sie jünger, können ihre Eltern ihn anzeigen. Damals hieß das Gesetzt "Verführung Minderjähriger", jetzt heißt es irgendwie anders gilt aber praktisch immer noch.
Ist sie noch keine 14 gilt es sogar als Kindesmißbrauch, wobei man in Amerika soweit geht, es dann gleich als ************** einzustufen.
Sind beide zwischen 14 und 17 ist es nicht strafbar.
In erster Linie sind diese Gesetze da um Kinder und Jugendliche zu schützen. Aber wenn Teens (ab 13 ist man Teen) unbedingt schon *** wollen, ist es natürlich die Frage, ob man das gesetztlich verbieten sollte oder darf?
Geändert von Belladin (28.09.09 um 13:37:05 Uhr)
http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/k...story/20650078
Der Filmregisseur besitze ein Chalet in der Schweiz und halte sich regelmässig im Land auf, sagte Hervé Temime in einem Interview mit «Le Figaro». «Wir haben überhaupt nicht mit einer solchen Verhaftung gerechnet, vor allem, weil er die Schweiz seit mehreren Jahren und regelmässig besucht», sagte der Anwalt am Montag.
Auch Polanskis Chalet in Gstaad sei den Behörden bekannt gewesen. Er werde die Freilassung seines Mandanten verlangen, noch bevor er die Auslieferung bekämpfe.
Viele Grüße, Lilalucy
Ich bin auch ziemlich erstaunt, wie locker diese Geschichte hier aufgefasst wird.
Ein damals Erwachsener schläft mit einer 13-Jährigen. Eine Straftat. Er flüchtet..
Nach 30 Jahren nun Arrest - und hier herrscht großes Unverständnis, warum man diesen Star überhaupt behelligt
Das der Frau das heute egal ist, mag sein, ändert aber nichts an der Tatsache, dass er eine Straftat begangen hat und geflüchtet ist und sich somit der Strafe entzogen hat.
Und ich finde es sehr richtig, dass es einen Jugendschutz gibt und eben nicht jeder Pädophile seine Lust ausleben kann, wie er gerade lustig ist.
Bei Ihr war es vielleicht im beidseitigem Einverständnis - bei anderen ist es es vielleicht nicht.
Geändert von kadsana (29.09.09 um 00:17:39 Uhr)
Ich kann mich Andrea`s Meinung nur anschließen.
Wenn ein Mann von 45 Jahren mit einem Mädchen schläft, das erst 13 ist, dann finde ich das KRANK !!!!!
Und es ist durch nichts zu entschuldigen.
Liebe Grüße Jaeni