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Thema: An die Anwälte unter euch... anzeige bei unfall?

  1. #1
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    Standard An die Anwälte unter euch... anzeige bei unfall?

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    ... ich komme gerade aus dem krankenhaus. jemand hat meine mutter mit dem auto angefahren. sie saß auf dem rad und hatte vorfahrt und der fahrer ist los gefahren und hat sie dabei mitgenommen. gott sei dank - ist whrscheinlich nur die kniescheibe kaputt. entscheidet sich morgen nach dem ct.

    jetzt habe ich aber eine frage. der polizist hat gefragt, ob sie strafanzeige erstatten möchte. kann mir jemand sagen, ob das ratsam ist? sie kann jetzt wahrscheinlich nicht in den urlaub fahren und das rad ist auch kaputt. auch das krankenhaustagegeld etc. steht ihr ja zu. sie möchte ihn aber nicht anzeigen, wenn es nicht nötig ist.

    wobei er es echt verdient hätte - anstatt sich zu entschuldigen oder erste hilfe zu leisten, ist er nach hause und holt papiere, weil er sonst strafe zahlen müsste. da hätte ich gar keine kopf für. vielleicht wollte er aber auch abhauen - ein passant hat ihm vorher die schlüssel abgenommen.

  2. #2
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    käthe ich wünsche deiner mutter gute besserung.
    kann zu deiner frage aber leider nichts sagen,
    was ich gerne sagen möchte ist, du hast eine liebe mutter.
    es gibt so viele menschen die sofort eine anzeige erstatten wollen, um schmerzensgeld etc. zu kassieren.

    aber ich würde trotzdem raten, eine strafanzeige zu erstatten, aus dem grund falls es doch was ernstes ist, muss dafür schliesslich jemand haften.
    nochmals gute besserung und hoffe deine mama hat nichts ernstes *morgen sind die daumen UND die pfötchen gedrückt*

  3. #3
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    Hallo. Anwältin bin ich zwar nicht. Falls Deine Mutter Schmerzensgeld haben möchte, wäre eine Anzeige wohl ratsam (ohne das jetzt wertend zu sagen, nicht dass gleich alle schreiben "typisch, immer gleich Schmerzensgeld bla bla"), das könnte Deiner Mutter im Strafverfahren im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens zugesprochen werden http://de.wikipedia.org/wiki/Adh%C3%A4sionsverfahren . Auch sind die Ermittlungen hilfreich, falls Ihr vorhabt, einen Zivilprozess anzustrengen. Denn wenn die Ermittlungen eine Schuld feststellt, ist das Zivilprozessverfahren "einfacher", auch bzgl. z.B. eines Schadensersatzanspruches (Kleidung, Brille, Fahrrad usw.). Falls keine Schuld festgestellt werden sollte (ich schreibs nur, ich war schließlich nicht dabei), braucht Ihr es gar nicht erst mit einem Zivilprozess probieren. Geht dann zwar noch (also trotz abgelehntem Adhäsionsantrag), hat aber wenig Aussicht auf Erfolg.
    Ich hoffe, ich habe das alles so richtig geschrieben.

    Ich wünsche Deiner Mutter gute Besserung und dass die Folgen des Unfalls ihr nicht oder nicht lange nachhängen!

  4. #4
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    Ich würde bei so Unfällen insbesondere mit Personenschäden sicherheitshalber immer Strafanzeige einreichen. Man muss nicht gleich auf Schmerzensgeld oder sonstwas pochen, aber wer weiss, was der nachher alles behauptet. Also lieber gleich auf Nummer sicher, zurückziehen kann man immer noch.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Dawn13 Beitrag anzeigen
    Ich würde bei so Unfällen insbesondere mit Personenschäden sicherheitshalber immer Strafanzeige einreichen. Man muss nicht gleich auf Schmerzensgeld oder sonstwas pochen, aber wer weiss, was der nachher alles behauptet. Also lieber gleich auf Nummer sicher, zurückziehen kann man immer noch.
    dito. gerade weil auch noch nicht abzusehen ist, welche langzeitfolgen sich daraus ergeben werden.

  6. #6
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    Schmerzensgeldforderungen zahlt übrigens in dem Fall die KFZ-Haftpflichtversicherung des Gegners.

    Sie sollte sich vom Arzt gleich die Verletzungen attestieren lassen, dann ab zum Anwalt.

  7. #7
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    Eine Strafanzeige ist nicht unbedingt notwendig und hat mit der Schmerzensgeldforderung direkt auch gar nichts zu tun. Ermittelt wird gegen den Fahrer im Rahmen des Bußgeldverfahrens sowieso. Meines Erachtens handelt es sich hier ohnehin nicht um ein reines Antragsdelikt. Aber wenn ihr sicher sein wollt, dass er gegebenenfalls noch eine Strafe erhält, solltet ihr ihn anzeigen. Wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es deiner Mutter aber darum gar nicht. Und bei einem so eindeutigen Fall werdet ihr ihn und seine Versicherung vermutlich gar nicht verklagen müssen. Einen Anwalt würde ich aber trotzdem nehmen, den zahlt auch die gegnerische Versicherung, damit deine Mutter sich nicht noch selbst um den Papierkram kümmern muss.

  8. #8
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    Hatte ja geschrieben, dass es nicht notwendig ist Schaden kann es allerdings nicht, wenn es nicht sogar ohnehin ein Offizialdelikt ist, es macht im Zivilprozess einiges einfacher, falls der folgen SOLLTE.

  9. #9
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    Danke für eure vielen Tipps. Leider muss sie jetzt doch operieriert werden. Ins Knie kommt eine Platte und dafür muss auch noch Knochenmark aus der Hüfte gezogen werden Die OP wohl erst Montag aus Zeitgründen.

    Ehrlich da fährt man mal schnell was erledigen und liegt dann im Krankenhaus - da wird einem erst wieder bewusst wie sehr man eigentlich den Moment genießen soll.

    Danach muss sie noch mindestens 3 Wochen in die Reha. Sie gucken jetzt, ob sie den Urlaub in den Dezember schieben können - wäre aber nur Kulanz des Vermieters.

    Ich habe zwischenzeitlich bei der Polizei - zwecks Daten des Gegners - angerufen und der Poilzist meinte auch, dass man eh 3 Monate für die Anzeige Zeit hat und die Anzeige auch nichts mit der Erstattung von Krankenhaustagegeld, Schmerzensgeld und so zu tun hätte. Die würde wohl nur bezwecken, dass die Anzeige die von der Polizei wegen "fahrlässiger Körperverletztung" gemacht wurde, bekräftigt wird und nicht beim Richter im Schrank landet. Sonst würde es wohl kaum was bringen.

    Wir müssen morgen bei dem Typen das Fahrras abholen. Weiß auch noch nicht wie ich das finde. Würde wenigstens erwarten, dass er sich bei meinem Vater und mir bzw. meiner Mutter entschuldigt.

  10. #10
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    Ach Käthe, das tut mir leid für Deine Mutter Da fährt man nichtsahnend irgendwo mit dem Fahrrad lang... Hoffen wir mal das Beste für die Genesung.


    btw: Manno, wer schreibt denn hier, dass die Anzeige für die Geltendmachung der Ansprüche Voraussetzung ist... versteht mich denn niemand...

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