Ok, also dröseln wir alles nochmal gemeinsam auf: also du hast die Wohnung renoviert übernommen oder nicht? Oder teilrenoviert? Ist das irgendwo fest gehalten?
Und du hast was wann gestrichen?
Und hier noch die Ergänzung
http://www.123recht.net/Sch%C3%B6nhe...r-__a6360.html
Passt, glaube ich, zu Deinem Mietvertrag.
Nicht zwangsläufig
Um es wieder zurück weiss streichen zu müssen, müsste mE ein unzumutbarer Zustand der Räume sein und das gilt dann auch für die Räume, die nicht gestrichen wurden- der Wohnungszustand müsste eine Renovierung notwendig machen - die Klauseln sind nicht per se ungültig, es darf dir nur als Mieter nicht zuviel aufgebürdet werden (zB nur kurz drin gewohnt und kaum verwohnt und dennoch streichen usw.). Und anders wird auch vor Gericht nicht entschieden werden.
So wie ich dich verstehe möchtest du überhaupts nichts machen ausser fegen? Dann würde ich mal den Vermieter kontaktieren und mit ihm verhandeln. Dass du keine Abschlussrenovierung machen musst (wobei auch wieder Verhandlungssache ist, was damit gemeint sein muss) würde ich von deinem Vertrag alleine nicht ausgehen.
Zebra, vielleicht solltest Du Dir den letzten Link mal anschauen.
Da steht, dass jemand, der zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde und die auch durchgeführt hat, nicht zu einer Abschlussrenovierung verpflichtet ist. Passt das nicht?