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Thema: Frage zur Beendigung Mietvertrag/Renovierung

  1. #21
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    Zitat Zitat von Paris Beitrag anzeigen
    aber du musstest nicht die laufenden Schönheitsreparaturen übernehmen, du hast nur einen Richtwert im Vertrag drin stehen und zu dem hast du ja auch nicht renoviert?

    Es gibt laufende Renovierung (du wohnst drin und 3-5 Jahre sind vergangen) und eine Abschlussrenovierung. Diese gilt als zulässig wenn du eine Wohnung renoviert übernommen hast (also keine Umwälzung auf dich), du nicht laufend zwischendurch renoviert musstest (Streichen nach 3 Jahren und nach 4 Jahren Auszug und wieder streichen ist unzulässig) und Drittes muss ich nachschauen ...

    edit: der derzeitige Wohnungszustand berücksichtigt wird - sprich wenn kaum verwohnt usw.
    ich wohne doch erst 2,5 jahre drin, wie ich oben schon geschrieben habe. und ich habe einiges neu gestrichen.
    alles wird bunt!

  2. #22
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  3. #23
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    Ok, also dröseln wir alles nochmal gemeinsam auf: also du hast die Wohnung renoviert übernommen oder nicht? Oder teilrenoviert? Ist das irgendwo fest gehalten?

    Und du hast was wann gestrichen?

  4. #24
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    Und hier noch die Ergänzung

    http://www.123recht.net/Sch%C3%B6nhe...r-__a6360.html

    Passt, glaube ich, zu Deinem Mietvertrag.

  5. #25
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    Zitat Zitat von Paris Beitrag anzeigen
    Ok, also dröseln wir alles nochmal gemeinsam auf: also du hast die Wohnung renoviert übernommen oder nicht? Oder teilrenoviert? Ist das irgendwo fest gehalten?

    Und du hast was wann gestrichen?
    renoviert übernommen am 1.1.2007. steht im mietvertrag und war auch so.

    gestrichen: den flur 2008, die küche 2008 - beides aber eben nicht in weiss.
    und ich kündige am 1.11.2009 - mit 3 monaten kündigungsfrist zum 31.1. also, wenn ich richtig rechne.
    alles wird bunt!

  6. #26
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    Nicht zwangsläufig

  7. #27
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    Zitat Zitat von Paris Beitrag anzeigen
    Nicht zwangsläufig
    nach den vorschriften des bürgerlichen gesetzbuches.
    alles wird bunt!

  8. #28
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    Zitat Zitat von zebra1971 Beitrag anzeigen
    renoviert übernommen am 1.1.2007. steht im mietvertrag und war auch so.

    gestrichen: den flur 2008, die küche 2008 - beides aber eben nicht in weiss.
    und ich kündige am 1.11.2009 - mit 3 monaten kündigungsfrist zum 31.1. also, wenn ich richtig rechne.
    Um es wieder zurück weiss streichen zu müssen, müsste mE ein unzumutbarer Zustand der Räume sein und das gilt dann auch für die Räume, die nicht gestrichen wurden- der Wohnungszustand müsste eine Renovierung notwendig machen - die Klauseln sind nicht per se ungültig, es darf dir nur als Mieter nicht zuviel aufgebürdet werden (zB nur kurz drin gewohnt und kaum verwohnt und dennoch streichen usw.). Und anders wird auch vor Gericht nicht entschieden werden.

    So wie ich dich verstehe möchtest du überhaupts nichts machen ausser fegen? Dann würde ich mal den Vermieter kontaktieren und mit ihm verhandeln. Dass du keine Abschlussrenovierung machen musst (wobei auch wieder Verhandlungssache ist, was damit gemeint sein muss) würde ich von deinem Vertrag alleine nicht ausgehen.

  9. #29
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    Zitat Zitat von Paris Beitrag anzeigen

    So wie ich dich verstehe möchtest du überhaupts nichts machen ausser fegen? Dann würde ich mal den Vermieter kontaktieren und mit ihm verhandeln. Dass du keine Abschlussrenovierung machen musst (wobei auch wieder Verhandlungssache ist, was damit gemeint sein muss) würde ich von deinem Vertrag alleine nicht ausgehen.
    ich möchte löcher zumachen, wenns nötig ist die eine oder andere wand streichen. aber eben nicht welche, die letztes jahr gestrichen wurden.
    alles wird bunt!

  10. #30
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    Zebra, vielleicht solltest Du Dir den letzten Link mal anschauen.
    Da steht, dass jemand, der zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde und die auch durchgeführt hat, nicht zu einer Abschlussrenovierung verpflichtet ist. Passt das nicht?

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