Soweit ich weiß, ist das bei Mietverträgen wie mit Arbeitsverträgen - ungültige Regelungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers oder des Mieters fallen quasi weg.
Wenn bei ihr nicht "im allgemeinen" drinsteht, dann ist das doch auch ungültig. Und auch wenn eine solche gültige Regelung drinsteht - sobald da zusätzlich die Abschlussrenovierung mit drinsteht, wird das auch ungültig, also muss zum Abschluss nicht renoviert werden, so hatte ich das in den Links verstanden. Bei uns kam es ja nicht hart auf hart, sonst könnte ich mehr berichten. Unsere jetzige Wohnung haben wir unrenoviert mit knallrotem Wohnzimmer übernommen, beim Auszug machen wir dann natürlich auch nichts.