Dafür müsste man erst einmal die Klausel(n) kennen und wissen, ob es sich um einen Formularmietvertrag handelt ... Was also steht denn drin und hast du einen Formular- oder einen individuellen Mietvertrag?
H.G. eve
Hallo ihr Lieben,
kennt jemand von euch eine gute Seite auf der zusammengefasst wird, was sich im Mietrecht in der letzten Zeit geändert hat?
Es hat sich doch einiges bezüglich der Renovierungen verändert und einige Klauseln in den MIetverträgen sind wohl ungültig. Da ich kündigen werde und ziemlich umpfangreiche Renovierungsarbeiten im Mietvertrag stehen habe, möchte ich mich ein bisschen informieren.
Gerne nehme ich auch alle Infos und Tipps von den Anwälten unter euch.
lieben Gruß
zebra
alles wird bunt!
Dafür müsste man erst einmal die Klausel(n) kennen und wissen, ob es sich um einen Formularmietvertrag handelt ... Was also steht denn drin und hast du einen Formular- oder einen individuellen Mietvertrag?
H.G. eve
ich habe einen standartmietvertrag mit einer anlage zum vertrag.
im standartvertrag ist ein fristenplan zur renovierung enthalten, also wann ich was renovieren muss (küche nach 3 jahren und so weiter). Und in der anlage steht, dass ich renoviert übernommen habe und es auch so zurückgeben muss.
incl. dass alles weiss gestrichen sein muss incl. der marke der farbe.
ich habe bei auszug genau drei jahre dort gewohnt.
alles wird bunt!
Schauste mal in den Link von grumby
http://www.beautyboard.de/showthread....vieren+wohnung
"Ungültig sind zum Beispiel Klauseln, die starre Fristen oder eine Renovierungsverpflichtung unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung enthalten."
genau um diesen passus geht es mir.
sind es starre fristen, wenn da steht: Die Zeitfolge beträgt im allgemeinen: bei Küchen, Duschen, Bädern - 3 Jahre usw....?
alles wird bunt!
nein, starr wird sie nicht mehr durch die Formulierung "im allgemeinen" ergo mE gültig
es steht da zwar im allgemeinen, aber der vertrag lässt ja trotzdem nicht offen, dass ich renovieren muss und wann das eben im allgemeinen zu erfolgen hat.
ebenso, dass ich, ohne rücksicht auf den zustand der wohnung alles bei auszug renovieren muss, ohne rücksicht auf den zustand der wohnung, aber in jedem fall in weiss.
das muss ich wohl mal vom anwalt checken lassen.
alles wird bunt!
wenn du eine verlässliche juristische Beratung bekommen willst musst du diese auch bezahlen, ansonsten greift die Haftpflicht nicht
aber ich verweise nochmal dezent auf folgende Urteile
BGH, Az. VIII ZR 77/03
BGH, Az. VIII ZR 230/03
vorallem wenn du die Wohnung renoviert übernommen hast und dies festgehalten wurde ist der Fristenplan gerechtfertigt.
ich möchte die wohnung ja nicht vermüllt und verwahrlost zurückgeben. nur eben auch nicht mehr machen, als ich muss.
alles wird bunt!
tja, so manche Frage über "wieviel" wird dir aber auch nur der Vermieter beantworten können - ihr beide habt ja den Vertrag unterschrieben