Im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung kann die Kaution bis zu 6 Monate nach Mietende einbehalten werden. Danach ist der Vermieter auf jeden Fall verpflichtet, die Kaution zu übertragen. Jeder Tag drüber kostet Zinsen. Wir zahlen aus, sobald die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde, behalten aber einen Teil für BK-Nachzahlungen ein