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Thema: Wann muss die Kaution zurückgegeben werden?

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  1. #1
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    Was steht denn in deinem alten Mietvertrag? Bei unserer letzten Wohnung mussten wir 3 Monate warten, in unserem jetzigen steht drin, der Vermieter kann die Kaution bis zu einem halben Jahr behalten.
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  2. #2
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    Was ati schreibt, ist richtig.
    Wir warten auch gerade auf unsere Kaution, aber der blöde Zahnarzt stellt sich einfach tot.
    Wir sind noch im Mieterverein, und wenn der Typ sich weiter totstellt, kriegt er einen Brief vom Anwalt, denn bei uns ist der Rechtsschutz mit drin. Ist bei euch sicher nicht anders.
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  3. #3
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    Ich kenne das auch so, bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses _kann_ die Kaution einbehalten werden. Es gibt jedoch keine genaues Urteil hierfür.

    "Üblich" ist eine Rückzahlung nach drei Monaten. Und wenn sich aus den Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre immer Guthaben zu Gunsten des Mieters
    bestanden, dann kann auch nichts einbehalten werden. Voraussetzung ist auch
    eine ordnungsgemäß ohne Mängel übergebene Wohnung.

    So wurde mir das erklärt

    War selbst mal in der "tollen" Lage und bekam mein Geld nicht zurück. Ich hab damals ein Schreiben an meine Vermieterin aufgesetzt, Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution bis zum xx.xx.xxxx und habe einen imaginären Anwaltsnamen einfliessen lassen, den es hier in der Stadt auch gibt.

    Hatte mir einen Anwaltsnamen rausgesucht, der schön dick und fääättt im Telefonbuch mit dem Eintrag "Anwalt für Mietrecht" steht. Da kam meine Vermieterin
    aber in die Puschen

    VG, cepha

  4. #4
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    das mit den 6 Monaten hat man mir beim Mieterschutzbund auch gesagt. Aber sie hat sich ja zwischendurch mal gemeldet und gemeint, sie rechnet Ende des Monats ab (das ist schon wieder 2 Monate her)

    ich fühle mich halt komplett veräppelt.

    Mit Anwalt drohen wird sie nicht interessieren (ihr gehört die halbe Straße und beim Mieterschutzbund ist sie auch bekannt )

    Mein Problem ist, dass ich bald lange im Ausland sein werde und das ganze gern vorher abschließen würde, aber es sieht so aus, als hätte ich keine Möglichkeit dafür..
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  5. #5
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Na ja, "interessieren" muss sie es, denn im Falle einer Klage wird sie wohl nicht gewinnen; die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung rückt damit halt in weitere Ferne. (Mir fällt leider wirklich keine andere Lösung ein; bei mir hat's damals mit Mieterbund auch dreieinhalb Jahre gedauert, aber vor allem deshalb, weil ich das Thema Klage sehr lange nicht angehen, sondern mich friedlich einigen wollte.)
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  6. #6
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    mafalda, dreieinhalb Jahre ??

    wieviel Kaution war das denn ? und wieso hat dein Vermieter damit nicht rausgerückt ?

    das schockt mich jetzt etwas..
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  7. #7
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Ach, das war eine sehr seltsame Geschichte. Der Vermieter war ein orts- und familienbekannter alteingesessener "Fachmann in einem finanzorientierten Beruf", allerdings schon sehr alt. Ich hatte ca. ein Jahr lang wegen Mängeln die Miete gemindert und dann einfach gesehen, dass es nicht mehr ging. Er hat sich zunächst weder auf meine Bitten, einen Übergabetermin zu vereinbaren gemeldet, noch sonst reagiert - auf vielen Umwegen kam es dann zu einer sehr späten Übergabe. Einige Wochen vorher hatte er noch rasch durch ein Fax an das zentrale (!) Gerät meiner Arbeitsstelle versucht, eine Nebenkostenabrechnung am Tag vor Silvester vermeintlich fristgerecht zuzustellen - nur hatte er übersehen, dass sein Abrechnungszeitraum ein ganz anderer und damit der Großteil der Forderung längst verwirkt war. Davon war er recht verärgert - weniger wegen des Geldes offensichtlich, sondern wegen der Tatsache, dass ihm eine junge Frau so einen Fehler "nachgewiesen" hatte. Ich hatte auch den Eindruck, dass sein biologisches Alter eine gewisse Rolle zu spielen begann.
    Nach den ersten drei Briefen wollte der Anwalt vom Mieterbund schon vor Gericht, ich wollte noch einen abwarten, der wurde erst nach insgesamt etwas über zwei Jahren beantwortet. Per Telefon wurde eine rasche Erledigung zugesagt, fand nie statt. Dann ging das Theater halt nochmals los - wie gesagt, ich war diejenige, die nicht wirklich gerne klagen wollte -, und als dann die Klage eingereicht war, hat er sich gemeldet, meine Forderungen komplett anerkannt und die Kaution zurückgezahlt.
    War schon ein üppiger Batzen Geld.

    Moral: Wenn das in Sachen Rechtschutz geht, dann zögere nicht zu lange mit der Klage.
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  8. #8
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    hui, das ist ja eine heftige Geschichte

    nö, ich zögere gar nicht, aber der Mieterschutzbung, über die meine Rechtsschutzversicherung läuft, macht nicht mit.

    War schon 3mal da und langsam waren die dort angenervt von mir, weil ich innerhalb der 6 Monate anscheinend keine Möglichkeit habe, an das Geld ranzukommen. Ich bin aber wie gesagt bald im Ausland und außerdem habe ich vor 2 Wochen vom Mieterschutzbund ein Infoblatt bekommen von wegen wann steht mir die Kaution zu . Verstehe das alles nicht so ganz..
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