Ich kenne das auch so, bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses _kann_ die Kaution einbehalten werden. Es gibt jedoch keine genaues Urteil hierfür.

"Üblich" ist eine Rückzahlung nach drei Monaten. Und wenn sich aus den Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre immer Guthaben zu Gunsten des Mieters
bestanden, dann kann auch nichts einbehalten werden. Voraussetzung ist auch
eine ordnungsgemäß ohne Mängel übergebene Wohnung.

So wurde mir das erklärt

War selbst mal in der "tollen" Lage und bekam mein Geld nicht zurück. Ich hab damals ein Schreiben an meine Vermieterin aufgesetzt, Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution bis zum xx.xx.xxxx und habe einen imaginären Anwaltsnamen einfliessen lassen, den es hier in der Stadt auch gibt.

Hatte mir einen Anwaltsnamen rausgesucht, der schön dick und fääättt im Telefonbuch mit dem Eintrag "Anwalt für Mietrecht" steht. Da kam meine Vermieterin
aber in die Puschen

VG, cepha