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Thema: Wann muss die Kaution zurückgegeben werden?

  1. #1
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    Standard Wann muss die Kaution zurückgegeben werden?

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    Guten Morgen,

    ich warte seit mittlerweile 4 Monaten auf meine Kaution meiner Vorvermieterin (über 1000€). Auf meine Anrufe reagiert sie nicht, auf Briefe auch nicht. Der Mieterschutzbund sagt mir jedesmal, ich soll sie einfach dran erinnern, die Kaution würde mir zustehen.
    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, sonst würde ich ihr gern einen Anwalt schicken.

    wie ist da die Rechtslage ? Wie und wann komme ich an meine Kaution ?
    Kennt sich jemand aus ?

    (Wohnung ist schon lange wieder vermietet)
    - Karma is only a bitch if you are -

  2. #2
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    ich würde ihr einen eingeschriebenen brief schicken, dass die kaution bis stichtag X.X. auf deinem konto zu sein hat und dass du dich sonst gezwungen siehst die sache deinem (imaginären) anwalt zu übergeben... das wirkt oft wunder

  3. #3
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    Zitat Zitat von Selene Beitrag anzeigen
    ich würde ihr einen eingeschriebenen brief schicken, dass die kaution bis stichtag X.X. auf deinem konto zu sein hat und dass du dich sonst gezwungen siehst die sache deinem (imaginären) anwalt zu übergeben... das wirkt oft wunder
    yepp - das würde ich auch machen.

    du hast ja schon mehrfach geschrieben oder angerufen, wenn ich das richtig verstehe. dann würde ich auch ein bisschen deutlicher werden.
    alles wird bunt!

  4. #4
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    mW wäre sie eigentlich fällig, wenn die Wohnung ohne Beanstandungen übergeben wurde. Also schon längst..
    lg
    grumby

  5. #5
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    Hast du beim Mieterschutzbund nicht auch automatisch eine Rechtschutzversicherung dabei?

  6. #6
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Das wäre auch meine Frage. (Wobei es, glaube ich, bei manchen "kooperativen" Mietervereinen tatsächlich nur um Beratun geht.) Denn der Anwalt kann auch alternative Wege als die Klage sehr viel besser durchsetzen.
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  7. #7
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    Im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung kann die Kaution bis zu 6 Monate nach Mietende einbehalten werden. Danach ist der Vermieter auf jeden Fall verpflichtet, die Kaution zu übertragen. Jeder Tag drüber kostet Zinsen. Wir zahlen aus, sobald die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde, behalten aber einen Teil für BK-Nachzahlungen ein

  8. #8
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    Was steht denn in deinem alten Mietvertrag? Bei unserer letzten Wohnung mussten wir 3 Monate warten, in unserem jetzigen steht drin, der Vermieter kann die Kaution bis zu einem halben Jahr behalten.
    "Never argue with an idiot. They drag you down to their level, then beat you with experience."

  9. #9
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    Was ati schreibt, ist richtig.
    Wir warten auch gerade auf unsere Kaution, aber der blöde Zahnarzt stellt sich einfach tot.
    Wir sind noch im Mieterverein, und wenn der Typ sich weiter totstellt, kriegt er einen Brief vom Anwalt, denn bei uns ist der Rechtsschutz mit drin. Ist bei euch sicher nicht anders.
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  10. #10
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    Ich kenne das auch so, bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses _kann_ die Kaution einbehalten werden. Es gibt jedoch keine genaues Urteil hierfür.

    "Üblich" ist eine Rückzahlung nach drei Monaten. Und wenn sich aus den Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre immer Guthaben zu Gunsten des Mieters
    bestanden, dann kann auch nichts einbehalten werden. Voraussetzung ist auch
    eine ordnungsgemäß ohne Mängel übergebene Wohnung.

    So wurde mir das erklärt

    War selbst mal in der "tollen" Lage und bekam mein Geld nicht zurück. Ich hab damals ein Schreiben an meine Vermieterin aufgesetzt, Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution bis zum xx.xx.xxxx und habe einen imaginären Anwaltsnamen einfliessen lassen, den es hier in der Stadt auch gibt.

    Hatte mir einen Anwaltsnamen rausgesucht, der schön dick und fääättt im Telefonbuch mit dem Eintrag "Anwalt für Mietrecht" steht. Da kam meine Vermieterin
    aber in die Puschen

    VG, cepha

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