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Thema: Versicherung***perten hier - Umzugsschaden?

  1. #1
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    Standard Versicherung***perten hier - Umzugsschaden?

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    Hallo,

    bei unserem Umzug haben wir eine Versicherung des Umzugsgutes zum Neuwert abgeschlossen.
    Beschädigt wurde ein teurer Designersessel.
    Er ist 12 Jahre alt und hat nun ein kleines Loch im Bezug.
    Der Polsterer sagt mir, er kann es nicht reparieren, wenn er nicht den Originalstoff hat (haben wir nicht, Hersteller reagiert auch nicht auf Anfrage). Er kann wenn dann nur neu beziehen, aber dann natürlich nicht mit dem gleichen Stoff. Neu beziehen schätzt er um 1.500 Euro.
    Allerdings wäre der Sessel dann natürlich nicht mehr der gleiche, u.U. sieht er ganz anders aus und wirkt auch ganz anders.
    Wenn man den Sessel heute neu kauft (es gibt ihn noch), kostet er 4.500 Euro.
    Heißt dann NEUwertversicherung in meinem Fall, dass die Versicherung im Zweifel einen neuen Sessel bezahlen muss? Oder muss ich mich damit zufrieden geben, dass der Sessel dann eben anders aussieht?

    Ich will mich nicht bereichern, bewahre, mich ärgert schon die Rennerei deswegen. Ich will einfach nur, dass der Sessel in Ordnung kommt.
    Was meint ihr?
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  2. #2
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    Hallo Steffi,

    die Neuwertversicherung deckt den Wiederbeschaffungswert ab. Sprich, Du bekommst - grundsätzlich- einen neuen Sessel.

    Grüße
    Brauny

    P.S. Aber trotzdem unbedingt Versicherungsbedingungen lesen.
    Geändert von Brauny (20.10.09 um 18:48:21 Uhr)
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  3. #3
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    Zitat Zitat von Brauny Beitrag anzeigen
    Hallo Steffi,

    die Neuwertversicherung deckt den Wiederbeschaffungswert ab. Sprich, Du bekommst einen neuen Sessel.

    Grüße
    Brauny
    Sicher??
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  4. #4
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    Grundsätzlich ja.
    Aber - ich kenne Deinen Versicherungsvertrag nicht.
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  5. #5
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    Nee, ok, das ist klar.
    Aber eine Aussage ist eine Aussage
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  6. #6
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    Schadensminderungspflicht, also trotzdem versuchen, den Originalstoff zu bekommen, würde ich sagen.

    Der Sessel ist ja nicht zerstört sondern nur beschädigt. Der Neuwertersatz greift meiner Kenntnis nach aber nur bei Zerstörung, bei Beschädigung werden grundsätzlich die Reparaturkosten übernommen.

    Wie Brauny sagt - Vertrag lesen und vor allem Schaden sofort melden.

    LG
    FW

  7. #7
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    Gemeldet ist der Schaden ja längst, die Versicherung wollte mir daraufhin pauschal 850 Euro überweisen. Das habe ich abgelehnt und durchgesetzt, dass ich mir 2 Kostenvoranschläge machen lasse (die sind u.U. kostenpflichtig und das sollen sie mir dann auch bezahlen - ich nehme ja dann den günstigeren Anbieter).
    Mit 850 Euro ist mir nicht geholfen.
    Ok, ich seh schon, so einfach ist die Sache nicht. Muss wohl doch nochmal in den Unterlagen lesen....danke euch einstweilen!
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

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