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Thema: Küche an Nachmieter verkaufen?

  1. #1
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    Standard Küche an Nachmieter verkaufen?

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    Wir ziehen jetzt am Wochenende um und unser Nachmieter will unsere Küche übernehmen. Jetzt geht´s aber um die Zahlung. Wir haben vereinbart, dass wir uns treffen und dann die Übergabe etc. machen und auch auch die Zahlung. Jetzt ist aber fraglich, ob dann das Geld auch kommt. Und ich will doch nicht ausziehen und die Küche dalassen, ohne das Geld erhalten zu haben. Was würdet ihr machen? Darauf vertrauen, dass der Nachmieter sich an die Abmachung hält und das Geld überweist oder dann ausbauen? Ich möchte die Küche zwar ungern mitnehmen, aber ich hätte schon Verwendung dafür. Mir ist einfach nicht wohl dabei, die Küche dort zu lassen und die ist nicht bezahlt. Denn wir kennen den Nachmieter ja nicht und sollte der nicht zahlen können oder wollen, schauen wir ja doch in die Röhre.
    Auf geht´s!

  2. #2
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    Hallo Padme,

    ich glaube, ich würde den Nachmieter darauf aufmerksam machen, dass die Küche nur bleibt, wenn auch das Geld übergeben wird.

    Wenn Du erst ausgezogen bist - und vermutlich auch keinen Schlüssel mehr hast, könnte es sein, dass Du tatsächlich in die Röhre schaust. Ich bin eher für klare Absprachen: wenn er die Küche will, soll er sie bezahlen und zwar nicht, nachdem Du Monate hinter Deinem Geld her gelaufen bist, sondern wenn er die Sachen übernimmt.

    So wie in jedem Möbelgeschäft auch.

    Viele Grüße, Aura

  3. #3
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    Ruf ihn an und sag er soll das Geld mitbringen ansonsten nehmt ihr die Küche am WE mit.

  4. #4
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    Noch eine Stimme für Küche gegen Geld bei Übergabe. Sonst abbauen

    VG, cepha

  5. #5
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    Huhu,

    das gleiche Problem werden wir auch haben sollte unserer Nachmieter unsere küche abnehmen. Habe schon meinem Mann gesagt, bevor keine Kohle da ist wird die Küche dann abgebaut....lasse sie bestimmt nicht in der Wohnung. Außer Vermieterin würde uns die Küche abkaufen.
    Ich bin, was ich bin




  6. #6
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    Ich war mal bei meiner ersten eigenen Wohnung so blauäugig und habe es überweisen lassen,
    Geld kam dann auch, aber ich hab Blut und Wasser geschwitzt bis es da war!

    Ich würde mir die Küche vor der Übergabe zahlen lassen, weil wenn ihr am Übergabetag noch
    die Küche abbauen müsst, guckt ihr schön in die Röhre!
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  7. #7
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    Schon mal daran gedacht, dass man auch einen schriftlichen Kaufvertrag machen kann, mit dem man dann klagen oder mahnen kann?

    Was wollt Ihr denn mit einer ausgebauten Küche? Besser wird die dadurch auch nicht und als Vermieter würde ich mir auch keine Küche ans Bein binden. Er hat sie Euch ja auch ohne vermietet.

    Ich frage mich außerdem, wieviel Vertrauen Ihr in Eure Mitmenschen habt.
    Geändert von Exuser10 (22.10.09 um 15:39:41 Uhr)

  8. #8
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    Ich habe bisher in den Fällen, wo ich Möbel und Elektrogeräte vom Vormieter gekauft oder an meinen Nachmieter verkauft habe, einen schriftlichen Vertrag gemacht, mit einer Liste der Gegenstände und dem Hinweis, dass sie bei Übergabe bestimmungsgemäß nutzbar sind. Hinein kam auch der vereinbarte Preis sowie die Zahlungsmodalitäten und -termine. Meist war das Zahlung in zwei oder drei Raten, die erste Rate fällig in bar bei Wohnungsübergabe, und die Zahlung haben wir dann auch auf dem Vertrag quittiert. Und ja, den Vertrag kann man auch vorab schließen (unter dem Vorbehalt, dass der Wohnungsmietvertrag tatsächlich zustande kommt).

  9. #9
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    Zitat Zitat von FashionWeek Beitrag anzeigen
    Schon mal daran gedacht, dass man auch einen schriftlichen Kaufvertrag machen kann, mit dem man dann klagen oder mahnen kann?

    Ich frage mich außerdem, wieviel Vertrauen Ihr in Eure Mitmenschen habt.
    Tja, das brauchst du mir nicht erzählen.... Leider hat alles mein Freund mit dem Nachmieter abgemacht, was Zahlung etc. angeht und natürlich auch keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen. O-Ton: "Wenn man was zusagt, hält man sich auch daran." Jajaja, ein wenig zu gutgläubig, was das angeht, ich weiss. ;-) Naja, morgen ist Übergabe und da werde ich dann einen schriftlichen Kaufvertrag vorlegen und Geld bei Übergabe, sonst wird abgebaut am Samstag.

    Was nützt mir denn ein Kaufvertrag, mit dem ich klagen oder mahnen kann, wenn u. U. bei dem Käufer nichts zu holen ist? Gar nichts, dann bleibe ich sogar noch auf den Kosten sitzen. Vielleicht hab ich da durch meinen Job schon zuviel gesehen, aber ich kenn ja den Käufer auch gar nicht. Und woanders kann ich ja auch nicht einfach Sachen übernehmen ohne Geld.
    Auf geht´s!

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