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Thema: Widerruf und Versandkosten bei mangelhafter Ware?

  1. #1
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    Standard Widerruf und Versandkosten bei mangelhafter Ware?

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    Hallo,
    wie sieht es bei Waren unter einem Warenwert von 40 Euro aus, die ich aufgrund von Mängeln zurückschicken möchte. Ich habe kürzlich neue Schuhe von einem Händler bei Ebay gekauft, die absolut miese Qualität (Made in China ...) haben und zudem noch arge Kratzer und Flecken aufweisen. Ich hab ja ein Widerrufsrecht. Was muss mir der Händler zurückerstatten? Warenwert und mein gezahltes Porto (oder nicht mal das?) für die Sendung? Ist es korrekt, dass ich die Rücksendung bezahlen muss? Bei Geschmacksfragen würde ich es ja verstehen, aber nicht wen mir jemand völlig mangelhafte Ware andrehen will.

    sabekis

  2. #2
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    Nach Paragraph 357 Abs. 2 gilt zwar, dass der Verkäufer dir die Kosten für die Rücksendung auferlegen darf, wenn der Wert unter 40 Euro liegt, er sagt aber auch, dass diejenigen Waren ausgeschlossen sind, die nicht der bestellten entsprechen:

    [FONT=Arial]"(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn [/FONT][FONT=Arial]die Sache durch Paket versandt werden kann. 2 Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt [/FONT][FONT=Arial]bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3 Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem[/FONT] [FONT=Arial]Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten[/FONT][FONT=Arial] der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der[/FONT][FONT=Arial] bestellten entspricht."[/FONT]


    [FONT=Arial]
    Dass die Schuhe Made in China sind (sofern nicht anders erwähnt) und miese Qualität haben (das ist deine subjektive Einschätzung), kannst du kaum als Grund aufführen, wenn sie beschädigt sind dürfte das aber als Grund reichen, da du dann auch Anspruch auf Ersatz hättest.
    Die Frage ist nur, ob sich der Verkäufer darauf einlässt oder rumbockt....
    [/FONT]

  3. #3
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    wenn du mit paypal bezahlt hast, dann ist das alles kein Problem. Da genießt man den sogenannten Käuferschutz und wenn man etwas meldet, dann klären die das für einen!

  4. #4
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    Standard Thx

    Oh, danke auf eine solche gesetzliche Reglung hatte ich gehofft. Bedeutet das nun konkret, dass der Verkäufer alles rückerstatten muss:

    - Produktpreis
    - Versandkosten zu mir
    - Versandkosten für die Rücksendung?

    sab

  5. #5
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    Hab mich gerade bei einem anderen unzufriedenen Kunden erkundigt: der Verkäufer zahlt nur den Warenpreis zurück und man bleibt auf 2x Porto sitzen oder man streitet sich. Aber da er sicherlich weiß, dass kaum jemand wegen wegen so einem Betrag seine Zeit und Nerven verschwendet, kommt er wohl immer wieder damit davon. :-(

  6. #6
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    Wenn die Ware mangelhaft ist, hat das nichts mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht zu tun, das ja völlig unabhängig von den Mangelgewährleistungsrechten besteht.
    Du schreibst dem, dass die Schuhe mangelhaft sind und dass du den Kauf rückabwickeln willst. Er möge dir Kaufpreis und alle Versandkosten erstatten einschließlich der noch für die Rücksendung zu erwartenden, dann schickst du ihm auch die Schuhe zurück.

  7. #7
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    Aber ist es bei ebay nicht so, dass man zuerst die mangelhafte Ware zurücksenden muss und dann der Verkäufer, nach Prüfung, das Geld zurückerstattet?
    Das habe ich mal irgendwo gelesen und das dann nie gemacht, aus Angst, später weder Geld noch Ware zu haben.

  8. #8
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    Genau darum kaufe ich bei ebay nur noch über PP. Denn wenn man da einen Fall eröffnet, friet PP den bezahlten Betrag sofort ein, solange bis der Fall aufgeklärt ist. Somit ist der Verkäufer gezwungen zu reagieren, wenn nicht, bekommst man nach einer bestimmten Frist das Geld wieder.
    Zurücksenden muss man die Sachen da leider auch - ABER wenn Du einen Versandbeleg hast, kann der Verkäufer nicht behaupten, es nicht erhalten zu haben (solange es innerhalb Deutschland ist zumindest).

    Ich mache in solch einem Fall, IMMER Fotos. Am besten noch mit einer zweiten Person dabei. Dann hast Du auch gleich dokumentiert einen Zeugen. Sicher ist sicher. Allerdings sind die meisten Verkäufer kulllant, da sie die positiven Bewertungen brauchen...
    "The greatest thing you will ever learn, is just to love, and be loved in return." ~Moulin Rouge~

    Liste 2012

  9. #9
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Wenn die Ware mangelhaft ist, hat das nichts mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht zu tun, das ja völlig unabhängig von den Mangelgewährleistungsrechten besteht.
    Du schreibst dem, dass die Schuhe mangelhaft sind und dass du den Kauf rückabwickeln willst. Er möge dir Kaufpreis und alle Versandkosten erstatten einschließlich der noch für die Rücksendung zu erwartenden, dann schickst du ihm auch die Schuhe zurück.

    Naja, das ist nicht ganz richtig.
    Wenn du dich auf das Mängelgewährleistungsrecht stützen willst hat der Verkäufer, bevor du zurücktreten kannst, das Recht zur Nacherfüllung. D.h. wenn er als Nachlieferung ein mangelfreies Paar Schuhe schicken kann müsste er zwar deine Rücksendekosten und seine Kosten für den 2. Versuch tragen, allerdings die ersten Portokosten hast du zu tragen. Dafür hast du ja dann auch mangelfreie Schuhe. Lehnt der Verkäufer die Nacherfüllung ab kannst du gleich zurücktreten, dann läuft es so wie janne geschrieben hat.

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