Doch... ich kann beweisen dass die Tasche abgegeben wurde.. Das ist auch nicht so das Problem.. Der Veranstalter ist aber jetzt der Meinung er haftet für garnichts wenn ich nicht die Kaufquittung der Tasche, des Portemonnaies etc vorlege.... Völliger Blödsinn finde ich!
Mit der Zahlung des Geldes ist doch ein Verwahrungsvertrag zustande gekommen.. Klar haften sie nicht dafür wenn ich 5000 Euro lose in der Jackentasche habe und davon dann 2000€ fehlen... Aber wenn das Verwahrungsstück asich fehlt liegt der Fall doch anders!