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Thema: Ich brauche bitte Hilfe :(

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Doch... ich kann beweisen dass die Tasche abgegeben wurde.. Das ist auch nicht so das Problem.. Der Veranstalter ist aber jetzt der Meinung er haftet für garnichts wenn ich nicht die Kaufquittung der Tasche, des Portemonnaies etc vorlege.... Völliger Blödsinn finde ich!
    Mit der Zahlung des Geldes ist doch ein Verwahrungsvertrag zustande gekommen.. Klar haften sie nicht dafür wenn ich 5000 Euro lose in der Jackentasche habe und davon dann 2000€ fehlen... Aber wenn das Verwahrungsstück asich fehlt liegt der Fall doch anders!

  2. #2
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    Ach so, dann hab ich das falsch verstanden.

    In dem Fall kann ich leider nicht helfen, keine Ahnung wie sowas geregelt ist?

    LG
    Irrlicht
    Das mir mein Hund das liebste sei, sagst Du, o Mensch, sei Sünde.
    Mein Hund bleibt mir im Sturm noch treu, der Mensch nicht mal im Winde.

  3. #3
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    bei uns in den clubs muss man an der garderobe auch immer einen euro bezahlen, allerdings weisen schilder immer auch darauf hin, dass für wertgegenstände keine haftung übernommen wird.

  4. #4
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    Nur für Wertgegenstände, die sich in den Taschen befinden.. nicht wenn die Tasche ansich fehlt mit dem Innenleben.

    Diese "Für Garderobe/Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen" Schildchen sind rechtlich auch völliger Blödsinn.
    Mein Problem ist nur, dass ich mir keine Klage leisten kann...
    Wenn er sich weigert.. auch wenn er unrecht hat steh ich dumm dar, weil ich nicht das Geld für einen Anwalt habe

  5. #5
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    Wie genau ist denn jetzt die Frage? Oder wie können wir dir helfen? Du weisst doch offensichtlich Bescheid, wie die Rechtslage ist.
    "Nicht die Schönheit entscheidet, wen wir lieben, die Liebe entscheidet, wen wir schön finden."
    Sophia Loren

    Ay ay ay ay, canta y no llores.

    „El respeto al derecho ajeno es la paz“
    Benito Juárez

  6. #6
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    Stimmt.. ich hab mich doof ausgedrückt

    Ich weiß, dass ich Recht habe.. kann mich aber nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, da ich mir den Anwalt nicht leisten kann. Das heißt.. er hat mich in der Hand.. er kann sich quer stellen und ich kann garnichts machen.

    Gibt es noch eine andere Möglichkeit ih dazu zu bewegen zu haften? Ohne dass ich nen Anwalt einschalten muss??

  7. #7
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    Geh zur ÖRA. Die helfen kostenlos.

  8. #8
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    Zitat Zitat von sanjella Beitrag anzeigen
    bei uns in den clubs muss man an der garderobe auch immer einen euro bezahlen, allerdings weisen schilder immer auch darauf hin, dass für wertgegenstände keine haftung übernommen wird.
    diese hinweisschilder, dass nicht gehaftet wird bei abhandenkommen, hängen ja in restaurants auch immer;
    allerdings war da neulich ein bericht im TV, dass der wirt TROTZDEM haften muss, wenn von der garderobe etwas abhanden kommt.

    genauso wird es in deinem fall wohl auch sein, Amalthea!
    ist ja das gleiche in grün!

    (und die wirte denken sich halt immer "einfach", dass solch ein hinweisschild sie aus der verantwortung zieht, was aber wohl nicht der fall ist).


    EDIT:
    sry amalthea, du hast ja das gleiche in grün gerade selbst geschrieben! hatte ich noch nicht gelesen.

  9. #9
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    Huhu Almathea

    Vivians Tipp mit der ÖRA ist -sofern Du ins Hamburg wohnst- gut. Da berate ich auch und die Richter/Anwälte, die als Berater dort arbeiten sind wirklich kompetent.

    Ansonsten wäre bei einer Klage Prozesskostenhilfe möglicherweise auch eine Idee.

    Gruß,
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  10. #10
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    hmm, echt schwierig.
    frage mich aber, wieso man seine tasche mit wertgegenständen für einen euro irgendwo abgibt?
    ich würde mich hüten - ich mach sogar bei mänteln immer die taschen leer bevor ich sie abgebe... kenne das auch garnicht dass man taschen abgeben kann.

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