Hallo Cordu,
so ein Mist. Zu der Werkstatt würde ich nie wieder gehen! Hier ein Tip von N-TV. Leider kenne ich die Rechtslage nicht.
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernr...cle239945.html
Hallo
Ich habe mal eine (rechtliche?) Frage, vielleicht weiß wer Bescheid?
Also, unser Auto (Oldtimer) ist seit Jahren bei jedem Problem in der gleichen Werkstatt unseres Vertrauens, der Besitzer kennt uns mittlerweile gut, sprich ein Vertrauensverhältnis ist da.
Nun war es vor kurzem bei ihm zur Inspektion plus "Rest prüfen und vor Instandsetzung Rücksprache halten" (letzteres steht wortwörtlich im Auftrag).
Mündliche Absprache zwischen ihm und meinem Mann bei Abgabe war "wenn es über 500€ geht, bitte telefonische Info an uns".
Soweit so gut, wir bekommen das Auto zurück, alles ist prima, Karre fährt.
Jetzt kommt die Rechnung über *hust* 2.043 € *röchel*
Überflüssig zu sagen, dass weder ein Anruf noch eine Info kam...
Ich habe mich dann erst mal ein paar Tage auf und wieder abgeregt und dann den Typen angerufen.
Er ist sich erstmal keiner Schuld bewusst, kann sich an die 500€ Grenze nicht erinnern, beruft sich drauf, dass die Sachen halt hätten gemacht werden müssen. Glaub ich gerne, aber nicht ohne Absprache!!!
Zusätzlich Faktor, das Auto ist nun nach knapp 50km Fahrt seit zurück aus der Werkstatt zusammengebrochen und fährt keinen Meter mehr (vermutlich kein Zusammenhang mit der Werkstattarbeit, nur halt echt ätzend).
Wir vermuten, dass der Zeitpunkt der Stilllegung des Fahrzeuges vermutlich gerade in greifbare Nähe gerückt ist *schnüff*.
So, nachher kommt er vorbei, schaut sich das Auto an bzw. schleppt es vermutlich wieder in die Werkstatt (kostenfrei, hab extra gefragt!) und will dann nochmal mit mir über die Rechnung reden.
Tja, und ich bin nicht willig /und auch nicht fähig) zu zahlen und frage mich welche Rechte ich habe.
NIEMALS hätten wir einer Reparatur in dieser Preisklasse zugestimmt!
Klar, die 500€ Grenze ist nicht schriftlich vermerkt (wobei das kein Neuland ist, ist eine kleine Werkstatt, sehr persönlicher Kontakt, alles Oldtimer, da steht jedes Auto länger rum), aber immerhin wurde Rücksprache halten vermerkt und nicht getan.
Der kann doch nicht einfach alles reparieren was er will...
Was jetzt?
Liebe Grüße
Cordu
Hallo Cordu,
so ein Mist. Zu der Werkstatt würde ich nie wieder gehen! Hier ein Tip von N-TV. Leider kenne ich die Rechtslage nicht.
http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernr...cle239945.html
Hm, hab mir den Artikel mal durch gelesen und die Rechnung aufgesplittet (wurde als Lösung empfohlen dort).
Wir haben etwa 1.200 Materialkosten und 800 Arbeitskosten.
Das macht es nicht besser... ich will auch keine 1.200 zahlen für Dinge, die ich nicht "bestellt" habe.
Es ist ja nicht so, dass das Auto nicht fahrbereit wäre ohne die gemachten Dinge... er hätte auch für 5000€ herumschrauben können... wer suchet der findet bei einem Oldtimer!
Liebe Grüße
Cordu
Das ist echt happig. Ich weiß auch nicht genau, was man da machen kann. ATU hat das bei mir auch immer probiert, einfach was eingebaut, ohne sich zu melden, aber das lag nie in dieser Höhe...
wie die Rechtslage ist, weiß ich jetzt leider nicht und es wird auch schwer sein, zu beweisen...
aber ich möchte mal anmerken, dass ich diese Sache ohne Worte !!! finde.
SO viel Geld?? ohne dass das abgesprochen war?
kannst du nicht mal die Frage evtl. in einem Forum für Recht stellen oder so eine Online-Anwaltshilfe beanspruchen (kostet was, aber nicht so viel)?
dann ließe es sich auch etwas leichter mit dem Meister reden, wenn man seine Rechte kennt.
ich wünsche dir, dass sich eine einigermaßen akzeptable Lösung finden lässt. es kann ja wohl nicht sein, dass sich jemand verschulden muss, nur weil eine Reparatur nicht abgesprochen war...
Das ist echt unverschämt. Ich kenne das auch nur so, dass vor größeren Reparaturen IMMER ein Anruf erfolgt mit den ungefähren Kosten, die auf einen zukommen WÜRDEN. Rede noch mal mit ihm, vielleicht ist es diese Mal einfach nur dumm gelaufen, dass er die Info mit dem Anruf vorab nicht (oder zu spät) weiter gegeben hat und ein anderer bereits munter drauf los geschraubt hat.
Wow, das ist ja eine unangenehme Überraschung
Als Laie würde ich mich erstmal auf das konzentrieren, was im Auftrag stand. Wenn im Auftrag stand "prüfen und vor Instandsetzung Rücksprache halten" und das nicht gemacht wurde, dann wurde doch auch kein OK für die kostspielige Reparatur gegeben?
Was hat denn der Meister gesagt, als Ihr das Auto abgeholt hattet? Habt Ihr da keinen Preis genannt bekommen? Das wäre immer das erste was mich interessiert
LG
T
Es ist ganz einfach. Du zahlst nur das was Du auch in Auftrag gegeben hast.
Sprich, wenn auf dem Auftragszettel Inspektions steht und er beispielsweise die Bremsen gemacht hat, dann soll er Dir zeigen WO Du den Autrag gegeben hast.
Ich habe es bisher immer so gehalten, aber ich weiß auch nicht, wie die Rechtsgrundlage ist:
Es wird grundsätzlich nur gezahlt, was abgemacht wurde. Basta. Wenn Du Zeugen hast - umso besser. Dann trifft man sich wohl in der Mitte, aber nur, wenn Eure Karre auch wirklich wieder läuft.
Nach einer Inspektion hat das Auto zu funktionieren, und sei es noch so zickig.
Nachcheck für lau und alles andere wird besprochen.
Grundsätzlich finde ich nach Jahren der guten Zusammenarbeit eine "fristlose Kündigung" immer doof und würde versuchen, mich so zu einigen, würde aber auch klar sagen, dass, wenn das nicht funktioniert, er Euch zum letzten Mal gesehen hat.
Und ich würde mir die ausgewechselten Teile geben/zeigen lassen.