Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 17

Thema: Wenn die Rechnung viermal höher als geplant ist?

  1. #1
    Registriert seit
    27.11.01
    Beiträge
    7,674

    Standard Wenn die Rechnung viermal höher als geplant ist?

    Anzeige
    Hallo

    Ich habe mal eine (rechtliche?) Frage, vielleicht weiß wer Bescheid?

    Also, unser Auto (Oldtimer) ist seit Jahren bei jedem Problem in der gleichen Werkstatt unseres Vertrauens, der Besitzer kennt uns mittlerweile gut, sprich ein Vertrauensverhältnis ist da.

    Nun war es vor kurzem bei ihm zur Inspektion plus "Rest prüfen und vor Instandsetzung Rücksprache halten" (letzteres steht wortwörtlich im Auftrag).
    Mündliche Absprache zwischen ihm und meinem Mann bei Abgabe war "wenn es über 500€ geht, bitte telefonische Info an uns".

    Soweit so gut, wir bekommen das Auto zurück, alles ist prima, Karre fährt.
    Jetzt kommt die Rechnung über *hust* 2.043 € *röchel*

    Überflüssig zu sagen, dass weder ein Anruf noch eine Info kam...

    Ich habe mich dann erst mal ein paar Tage auf und wieder abgeregt und dann den Typen angerufen.
    Er ist sich erstmal keiner Schuld bewusst, kann sich an die 500€ Grenze nicht erinnern, beruft sich drauf, dass die Sachen halt hätten gemacht werden müssen. Glaub ich gerne, aber nicht ohne Absprache!!!


    Zusätzlich Faktor, das Auto ist nun nach knapp 50km Fahrt seit zurück aus der Werkstatt zusammengebrochen und fährt keinen Meter mehr (vermutlich kein Zusammenhang mit der Werkstattarbeit, nur halt echt ätzend).
    Wir vermuten, dass der Zeitpunkt der Stilllegung des Fahrzeuges vermutlich gerade in greifbare Nähe gerückt ist *schnüff*.

    So, nachher kommt er vorbei, schaut sich das Auto an bzw. schleppt es vermutlich wieder in die Werkstatt (kostenfrei, hab extra gefragt!) und will dann nochmal mit mir über die Rechnung reden.

    Tja, und ich bin nicht willig /und auch nicht fähig) zu zahlen und frage mich welche Rechte ich habe.
    NIEMALS hätten wir einer Reparatur in dieser Preisklasse zugestimmt!
    Klar, die 500€ Grenze ist nicht schriftlich vermerkt (wobei das kein Neuland ist, ist eine kleine Werkstatt, sehr persönlicher Kontakt, alles Oldtimer, da steht jedes Auto länger rum), aber immerhin wurde Rücksprache halten vermerkt und nicht getan.
    Der kann doch nicht einfach alles reparieren was er will...

    Was jetzt?
    Liebe Grüße
    Cordu

  2. #2
    Registriert seit
    10.06.03
    Beiträge
    13,454
    Hallo Cordu,

    so ein Mist. Zu der Werkstatt würde ich nie wieder gehen! Hier ein Tip von N-TV. Leider kenne ich die Rechtslage nicht.

    http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernr...cle239945.html

  3. #3
    Registriert seit
    27.11.01
    Beiträge
    7,674
    Hm, hab mir den Artikel mal durch gelesen und die Rechnung aufgesplittet (wurde als Lösung empfohlen dort).

    Wir haben etwa 1.200 Materialkosten und 800 Arbeitskosten.


    Das macht es nicht besser... ich will auch keine 1.200 zahlen für Dinge, die ich nicht "bestellt" habe.
    Es ist ja nicht so, dass das Auto nicht fahrbereit wäre ohne die gemachten Dinge... er hätte auch für 5000€ herumschrauben können... wer suchet der findet bei einem Oldtimer!
    Liebe Grüße
    Cordu

  4. #4
    Registriert seit
    10.06.03
    Beiträge
    13,454
    Das ist echt happig. Ich weiß auch nicht genau, was man da machen kann. ATU hat das bei mir auch immer probiert, einfach was eingebaut, ohne sich zu melden, aber das lag nie in dieser Höhe...

  5. #5
    Registriert seit
    19.04.05
    Beiträge
    23,426
    wie die Rechtslage ist, weiß ich jetzt leider nicht und es wird auch schwer sein, zu beweisen...

    aber ich möchte mal anmerken, dass ich diese Sache ohne Worte !!! finde.
    SO viel Geld?? ohne dass das abgesprochen war?
    kannst du nicht mal die Frage evtl. in einem Forum für Recht stellen oder so eine Online-Anwaltshilfe beanspruchen (kostet was, aber nicht so viel)?

    dann ließe es sich auch etwas leichter mit dem Meister reden, wenn man seine Rechte kennt.

    ich wünsche dir, dass sich eine einigermaßen akzeptable Lösung finden lässt. es kann ja wohl nicht sein, dass sich jemand verschulden muss, nur weil eine Reparatur nicht abgesprochen war...

  6. #6
    Registriert seit
    03.07.01
    Beiträge
    6,275
    Das ist echt unverschämt. Ich kenne das auch nur so, dass vor größeren Reparaturen IMMER ein Anruf erfolgt mit den ungefähren Kosten, die auf einen zukommen WÜRDEN. Rede noch mal mit ihm, vielleicht ist es diese Mal einfach nur dumm gelaufen, dass er die Info mit dem Anruf vorab nicht (oder zu spät) weiter gegeben hat und ein anderer bereits munter drauf los geschraubt hat.

  7. #7
    Registriert seit
    17.01.03
    Beiträge
    6,355
    Wow, das ist ja eine unangenehme Überraschung

    Als Laie würde ich mich erstmal auf das konzentrieren, was im Auftrag stand. Wenn im Auftrag stand "prüfen und vor Instandsetzung Rücksprache halten" und das nicht gemacht wurde, dann wurde doch auch kein OK für die kostspielige Reparatur gegeben?

    Was hat denn der Meister gesagt, als Ihr das Auto abgeholt hattet? Habt Ihr da keinen Preis genannt bekommen? Das wäre immer das erste was mich interessiert

    LG
    T

  8. #8
    Registriert seit
    26.08.07
    Beiträge
    3,467
    Es ist ganz einfach. Du zahlst nur das was Du auch in Auftrag gegeben hast.
    Sprich, wenn auf dem Auftragszettel Inspektions steht und er beispielsweise die Bremsen gemacht hat, dann soll er Dir zeigen WO Du den Autrag gegeben hast.

  9. #9
    Registriert seit
    17.01.03
    Beiträge
    6,355

  10. #10
    Registriert seit
    27.02.07
    Beiträge
    8,514
    Anzeige
    Ich habe es bisher immer so gehalten, aber ich weiß auch nicht, wie die Rechtsgrundlage ist:

    Es wird grundsätzlich nur gezahlt, was abgemacht wurde. Basta. Wenn Du Zeugen hast - umso besser. Dann trifft man sich wohl in der Mitte, aber nur, wenn Eure Karre auch wirklich wieder läuft.
    Nach einer Inspektion hat das Auto zu funktionieren, und sei es noch so zickig.
    Nachcheck für lau und alles andere wird besprochen.
    Grundsätzlich finde ich nach Jahren der guten Zusammenarbeit eine "fristlose Kündigung" immer doof und würde versuchen, mich so zu einigen, würde aber auch klar sagen, dass, wenn das nicht funktioniert, er Euch zum letzten Mal gesehen hat.

    Und ich würde mir die ausgewechselten Teile geben/zeigen lassen.

Ähnliche Themen

  1. Neue Unternehmensentlastung geplant
    Von Nicht_der_Papa im Forum Gelesen & gehört
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 12.06.06, 13:32:11
  2. überfall auf mac geplant
    Von panda im Forum Beauty
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 22.05.04, 16:15:16
  3. Großeinkauf geplant
    Von Karin im Forum Beauty
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 14.01.03, 14:40:29
  4. Was habt ihr denn am WE geplant?
    Von Melli77 im Forum That's Life
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 03.01.03, 21:12:10
  5. Bald WE--was habt ihr geplant?
    Von Mia im Forum That's Life
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 01.11.02, 17:18:40

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •