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Thema: Privatinsolvenz

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  1. #1
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    Geändert von Exuser53 (11.12.09 um 13:18:04 Uhr)

  2. #2
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    Privatinsovenz ist nicht so gedacht, dass der Schuldner, der ja deswegen Schuldner heißt, weil er einer Menge Leute eine Menge Geld schuldet, trickst und lügt, um die Auflagen der Privatinsolvenz zu umgehen und ein ganz normales nettes Leben mit Auto und allem Pipapo zu führen. Sondern es ist eine Chance für die Schuldner, die es nicht schaffen ihre Verpflichtungen zu erfüllen, durch harte Arbeit und Abgeben von allem über der Pfändungsfreigrenze sieben Jahre lang die Schulden endgültig los zu werden, um unbelastet neu anzufangen. Dafür werden die Gläubiger, das heißt diejenigen, denen der Schuldner aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen eine Menge Geld schuldet, gezwungen, auf den Rest ihrer Forderung zu verzichten.
    Insofern wäre ich an deiner Stelle mal ein bisschen bedachter, was ich hier poste.

  3. #3
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    Geändert von Exuser53 (11.12.09 um 13:18:10 Uhr)

  4. #4
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    Geändert von Exuser53 (11.12.09 um 13:18:17 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Sokari Beitrag anzeigen
    Zudem ist das Auto aber auf meinen Freund angemeldet. Würden die das dann auch "anrechnen"?
    Deswegen. Und weil du gefragt hast, ob du das Auto behalten kannst und ob du heiraten kannst, ohne dass dein Mann in die Haftung kommt, hatte ich den Eindruck, es ginge dir darum, die Regeln der Privatinsolvenz zu erfragen, um sie zu umgehen. Wenn das nicht so ist, um so besser.

    Und Pappenstiel steht umgangssprachlich für etwas Wertloses im Sinne "das ist was wert, das ist kein Pappenstiel", was das mit deinen Schulden zu tun haben soll, verstehe ich nicht, denn wenn du eine Privatinsolvenz in Betracht ziehst, müssen die ja eher erheblich sein.
    Geändert von Exuser66 (11.12.09 um 13:03:13 Uhr)

  6. #6
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    Geändert von Exuser53 (11.12.09 um 13:18:28 Uhr)

  7. #7
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    Sokari,

    sicher ist Dir mit der Schuldnerberatung und/oder einem Rechtsanwalt, der ggf. je nach Bundesland einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch auf Basis von Beratungshilfe durchführt, mehr geholfen als mit Postings hier.

    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  8. #8
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  9. #9
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    Noch ne kurze Info. Natürlich darfst du heiraten und dein neuer Mann ist NICHT für deine alten Schulden verantwortlich, da hat er nichts mit zu tun, das ist allein deine Sache.
    Der Gerichtsvollzieher ist während der Privatinsolvenz nicht dein Dauergast, genau das soll ja vermieden werden damit.
    Sobald das Verfahren läuft, darf kein Gläubiger mehr versuchen, in irgendeiner Form an sein Geld zu kommen - natürlich nur die, die im Verfahren mit drin sind.
    Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht gestellt, der wird sich anfangs mal bei dir blicken lassen (aber nicht, um deinen Fernseher oder sonstwas mit zu nehmen) - oder du wirst in seine Kanzlei eingeladen (sind immer Rechtsanwälte) und normalerweise 7 Jahre lang nur noch schriftlich mit dir Kontakt haben.
    Es wird von deinem Gehalt unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen der zu pfändende Teil beim Insolvenzverwalter auf einem Konto gesammelt und wird einmal im Jahr an alle Gläubiger prozentual ausgezahlt.
    Mit dem Rest deines Geldes kannst du machen was du willst, auch ein Auto kaufen z.B. oder in Urlaub fahren.
    Du bist verpflichtet, in dem Verfahren jede Arbeit anzunehmen, alle persönlichen Änderungen (Anschrift, Familienstand usw.) dem Insolvenzverwalter zu melden und das wichtigste: DU DARFST KEINE NEUEN SCHULDEN MACHEN!
    Die Beratung durch eine Schuldnerberatung oder einen versierten Anwalt ist sicher das beste, alleine kannst du das Verfahren sowieso nicht beantragen.
    Mich steckt man nicht in eine Schublade....ich gehöre in ein Schmuckkästchen

  10. #10
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    Viel Glück
    Geändert von wiefke (07.04.10 um 11:30:44 Uhr)

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