er KANN dich gar nicht negativ bewerten, das geht doch, soweit ich weiß, gar nicht mehr verkäuferseits.
ich würde zuerst anfragen, ob er die creme auf komplett eigene kosten zurücknimmt und gleichzeitig einen ebay-fall/-unstimmigkeit wegen nicht erhaltener / "falscher" ware aufmachen - rücknahme KANN man ausschließen als privatverkäufer, wenn die ware aber nicht der beschreibung entspricht - und das tut sie ja nicht bei einem fake, da muß er sich auch nicht rausreden, denn originale sind ohnehin pflicht bei ebay, alles andere ist regelwidrig - dann kann man durchaus sein geld auch von einem privatverkäufer zurückverlangen da eben der sachbestand nicht erfüllt wurde/wird.
wenn er dann nicht reagiert, würde ich gegebenenfalls noch eine frist stellen, aber in jedem falle dann schlecht bewerten und denn fall bei ebay auch so stehen lassen bzw. darüber hinaus noch melden wegen fake-ware.
ach - reinschreiben würde ich das in die bewertung auch auf jeden fall.
lg, die susi.
Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)