Er würde genau die Bewertung von mir erhalten die er verdient.
Wenn er auf 'wie du mir- so ich dir' macht, ganz einfach bei ebay melden.
By the way würde ich das sowieso tun, da er ja offensichtlich gefälschte Ware anbietet.
Hallo,
da waren die Augen mal wieder größer... Ich habe eine Augencreme von Lancome günstig ersteigert. Die Auktion startete bei 1 Euro, angeblich weil die Verpackung kleine Fehler hat. Nun ahbe ich sie bekommen und ich bin mir sehr sicher, dass sie ein Fake ist. U. a. ist die Creme schweinchenrosa und dünnflüssig statt leicht lila und fester in der Konsistenz. Sie riecht außerdem unerträglich billig. Auch die Verpackung ist billige Machart, die Gebrauchsanweisung hat Rechtschreibfehler.
Was mache ich nun? Der Verkäufer schreibt: Bitte geben Sie zuerst Ihre Bewertung ab. Dies ist für mich ein Zeichen, dass Sie mit der Ware zufrieden sind. Meine Bewertung folgt dann sofort.
Außerdem keine Rücknahme, weil Privatverkauf.
Ich weigere mich, ihm eine gute Bewertung zu geben. Aber dann gibt er mir vielleicht auch eine miese, obwohl er mein Geld ganz normal bekommen hat. Außerdem möchte ich es gerne melden. Kann man das?
Viele Grüße,
franky
Lästern und lästern lassen:
http://www.nz-online.de/mode
Er würde genau die Bewertung von mir erhalten die er verdient.
Wenn er auf 'wie du mir- so ich dir' macht, ganz einfach bei ebay melden.
By the way würde ich das sowieso tun, da er ja offensichtlich gefälschte Ware anbietet.
er KANN dich gar nicht negativ bewerten, das geht doch, soweit ich weiß, gar nicht mehr verkäuferseits.
ich würde zuerst anfragen, ob er die creme auf komplett eigene kosten zurücknimmt und gleichzeitig einen ebay-fall/-unstimmigkeit wegen nicht erhaltener / "falscher" ware aufmachen - rücknahme KANN man ausschließen als privatverkäufer, wenn die ware aber nicht der beschreibung entspricht - und das tut sie ja nicht bei einem fake, da muß er sich auch nicht rausreden, denn originale sind ohnehin pflicht bei ebay, alles andere ist regelwidrig - dann kann man durchaus sein geld auch von einem privatverkäufer zurückverlangen da eben der sachbestand nicht erfüllt wurde/wird.
wenn er dann nicht reagiert, würde ich gegebenenfalls noch eine frist stellen, aber in jedem falle dann schlecht bewerten und denn fall bei ebay auch so stehen lassen bzw. darüber hinaus noch melden wegen fake-ware.
ach - reinschreiben würde ich das in die bewertung auch auf jeden fall.
lg, die susi.
Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)
Danke euch allen für die Antworten.
So, jetzt habe ich dem Verkäufer eine Mail geschrieben und mein Geld zurückverlangt. Das Doofe ist, dass der Tiegel mir vorhin runtergefallen ist und jetzt einen Sprung hat. Aber selnst wenn er deswegen mindert: Mein Geld will ich wieder, bin so sauer. Übrigens hat der Verkäufer 100 Prozent positive Bewertungen. Kann ich kaum glauben, dass der nur an mich ein Fake verkauft hat.
LG
franky
Lästern und lästern lassen:
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Ich würde, auch wenn er die Creme zurück nimmt, negativ bewerten.
Das ist Betrug und es ist nur fair andere Käufer davor zu warnen. das könnte ja jeder machen, erst Fakes verkaufen, dann hoffen, dass es keiner merkt und wenn doch "kulant" zeigen und auch noch eine positive Bewertung kassieren.
ware zurücksenden und mit verkäufer klären.
neg. bew. abgeben ohne dass der verkäufer was davon weiß und chance auf reaktion hat ist schlicht und ergreifend hinterfotzig.
manchmal wissen die gar nicht was sie da verkaufen.
Bist du dir denn zu 100% sicher, dass es ein Fake ist?
Dazu müsstest du doch entweder eine Originalcreme zum Vergleich haben oder es in der Parfümerie o.Ä. überprüfen lassen.
Falls das wirklich der Fall ist, würde ich wie SusiSimpel verfahren. In den Hilfe-Seiten bei Ebay findest du auch Leitfäden zum Umgang mit Fälschungen.
Wie ist es ausgegangen? Einen Streitfall hast du ja sicher eroeffnet, oder?
"The greatest thing you will ever learn, is just to love, and be loved in return." ~Moulin Rouge~
Liste 2012