Wenn ihr starre Fristen habt ohne Notwendigkeitsklausel, dann ist das unwirksam. Insgesamt. Also die gesamte Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter, denn grundsätzlich hat sie der Vermieter zu tragen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung zur renovierten Übergabe ist ebenfalls unwirksam, wenn sie starr ist und nicht von dem Zeitpunkt der letzten Renovierung abhängt. Vor allem ist sie unwirksam, wenn ihr die Wohnung unrenoviert übernommen habt. Wenn du magst, schreib mir eine pn mit dem genauen Text eurer Schönheitsreparaturenklausel und den sonstigen Vereinbarungen, dann schaue ich da gerne mal drüber.