Welches Thema meinst du denn genau?
Schönheitsreparaturen müssen frühestens nach 3 Jahren Mietdauer durchgeführt werden.
Wir sind im Sommer nach 2,5 Jahren ausgezogen und mussten keinen Pinselstrich machen, nur Bohrlöcher zuschmieren und die Wohnung "besenrein" übergeben.
Im Mietvertrag stand was mit nach Jahren gestaffelten Renovierungsfristen.
Zusätzlich (in einem "Sideletter") stand was von "die Wohnung wurde renoviert übernommen (stimmt) und soll auch wieder renoviert übergeben werden"
Aussage Mieterverein: widersprüchliche Klauseln, damit null und nichtig und bei Mietdauer unter 3 Jahren sowieso.
Wer mich ärgert, bestimme ich.