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Thema: Kennt sich hier jemand im Mietrecht aus?

  1. #1
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Standard Kennt sich hier jemand im Mietrecht aus?

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    Hallo,

    gibt es hier evtl. Profis? Ich habe eine Frage zum Thema Endrenovierung. Da gab es ja kürzlich eine Gerichtsentscheidung zu. Aber ich finde im www viele widersprüchliche Infos dazu und würde gerne wissen, ob das in unserem Fall nun zutrifft oder nicht. - Gerne per PN!

    Vielen Dank und lg

    Struppi

  2. #2
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    Welches Thema meinst du denn genau?
    Schönheitsreparaturen müssen frühestens nach 3 Jahren Mietdauer durchgeführt werden.
    Wir sind im Sommer nach 2,5 Jahren ausgezogen und mussten keinen Pinselstrich machen, nur Bohrlöcher zuschmieren und die Wohnung "besenrein" übergeben.
    Im Mietvertrag stand was mit nach Jahren gestaffelten Renovierungsfristen.
    Zusätzlich (in einem "Sideletter") stand was von "die Wohnung wurde renoviert übernommen (stimmt) und soll auch wieder renoviert übergeben werden"
    Aussage Mieterverein: widersprüchliche Klauseln, damit null und nichtig und bei Mietdauer unter 3 Jahren sowieso.
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  3. #3
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Wir wohnen hier jetzt 4,5 Jahre. Haben regelmäßig renoviert, aber man sieht eben doch deutliche "Wohnspuren" und das KiZi sieht natürlich nach KiZi aus . Im Mietvertrag steht eben die starre Staffelung (alle 2,3, 5 Jahre usw.) und dass wir die Wohnung renoviert übergeben müssen. Wir haben sie allerdings unrenoviert übernommen...

    lg
    Struppi

  4. #4
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    Ich bin kein Jurist. Deswegen würde ich das lieber nochmal prüfen lassen.
    Aber wenn ihr renoviert habt, sagen wir vor 2 Jahren, dann müsstet ihr jetzt gar nichts machen, denn ihr müsst ja nur maximal alle 3 Jahre renovieren. Denke aber, ein Nachweis (Fotos, Rechnung....) wäre hier nicht schlecht.
    Interessant ist, dass ihr die Wohnung unrenoviert übernommen habt!
    Da weiß ich jetzt wirklich nicht, wie die Rechtslage ist.
    Man muss ja dafür nicht gleich in einen Mieterverein eintreten - ich würde evtl. mal die Verbraucherzentrale anrufen. Die Hotline ist zwar recht teuer (fast 2€ pro Minute), aber dort sitzen sehr fähige Leute.
    Überleg dir vorher genau, was du fragen willst, ich bin sicher, du bekommst die richtige Antwort.

    Ach so, Wohnspuren sind nicht schlimm. Bei uns hat man die nach 2,5 Jahren auch gesehen. Malereien an Kinderzimmerwänden würde ich lieber versuchen zu entfernen....und Bohrlöcher schließen. Das kann man schon erwarten.
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  5. #5
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Wir sind im Mieterverein. Aber jetzt ist da ja erstmal bis Anfang/Mitte Januar niemand erreichbar und wir ziehen ja schon zum 31.01. um Abgesehen davon ist das immer eine elende Gurkerei dahin....

    Aber falls hier niemand ist, der die aktuelle Rechtslage kennt, wird mir wohl nichts übrig bleiben.

    Dir aber schonmal vielen Dank!

    lg
    Struppi

  6. #6
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    Hallo Struppi,

    wenn ihr die whg unrenoviert übernommen habt, braucht ihr auch nicht renovieren. Würde ich sagen

    bietet euer mieterschutzbund keine telefonische beratung an?

    ich kann auch gerne nochmal meinen freund fragen, der kennt sich sehr gut aus ....melde mich

    lg die alex
    Das Leben ist kein Wunschkonzert



  7. #7
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    Hm, also ich wäre da vorsichtig.
    Ihr habt die Wohnung unrenoviert übernommen, okay.
    Aber vielleicht hättet ihr einen Anspruch darauf gehabt, dass sie euch vorher hergerichtet wird. Falls ihr den nicht wahrgenommen habt, aus welchen Gründen auch immer, bedeutet das nicht dass der Anspruch jetzt im Umkehrschluss für eure Nachmieter oder Vermierter entfällt. In diesem Fall hättat ihr Pech gehabt.
    Liebe Grüße

    gintonic

  8. #8
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    Zitat Zitat von Struppi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    gibt es hier evtl. Profis? Ich habe eine Frage zum Thema Endrenovierung. Da gab es ja kürzlich eine Gerichtsentscheidung zu. Aber ich finde im www viele widersprüchliche Infos dazu und würde gerne wissen, ob das in unserem Fall nun zutrifft oder nicht. - Gerne per PN!

    Vielen Dank und lg

    Struppi

    Ich würde euch raten zum Anwalt/Mieterverein zu gehen, denn soweit ich weiß hängt das von den Klauseln zu Renovierung und Schönheitsreparatur ab. Man muß es also individuell prüfen lassen.
    Ich hab meine Klauseln vom Anwalt prüfen lassen, lief innerhalb der Rechtsschutz als Erstberatung und hat nichts gekostet.

    VG Christina

  9. #9
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    Wir haben es auch vom Mieterbund prüfen lassen. Bei uns stehen keine starren Renovierungsfristen drin, aber ein Nachsatz, der das ganze unwirksam sein lässt.
    What if I fall? Oh but my darling what if you fly? E.H.

  10. #10
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    Wenn ihr starre Fristen habt ohne Notwendigkeitsklausel, dann ist das unwirksam. Insgesamt. Also die gesamte Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter, denn grundsätzlich hat sie der Vermieter zu tragen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung zur renovierten Übergabe ist ebenfalls unwirksam, wenn sie starr ist und nicht von dem Zeitpunkt der letzten Renovierung abhängt. Vor allem ist sie unwirksam, wenn ihr die Wohnung unrenoviert übernommen habt. Wenn du magst, schreib mir eine pn mit dem genauen Text eurer Schönheitsreparaturenklausel und den sonstigen Vereinbarungen, dann schaue ich da gerne mal drüber.

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