Keine Ahnung, vielleicht muss man, wenn es unter 5 Euro liegt, auch keine Umsatzsteuer zahlen? Vielleicht kann eine von uns beim nächsten Mal nachfragen.
Hm, ich dachte, die Kulanz bezöge sich auf die zu erhebenden Beträge, nicht auf den Warenwert - sonst wären ja die Grenzen nicht sehr sinnvoll?
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)
Keine Ahnung, vielleicht muss man, wenn es unter 5 Euro liegt, auch keine Umsatzsteuer zahlen? Vielleicht kann eine von uns beim nächsten Mal nachfragen.
Tromsi, das mit den 19% stimmt, aber oft wurde auch geschrieben, dass der Warenwert 22 Euro nicht überschreiten darf, weil dann auch noch Zoll anfallen würde.
Sharkzz, du hast recht, es sind 22 Euro, nicht 22,50. Und ja, es gibt eine Kulanz von 4,99 Euro, erst darüber fällt die Steuer an.
Sorry, wollte niemanden verwirren, nur ich hab selber immer aufgepasst, dass ich nicht über die 22 Euro komme und war sehr überrascht über die 150 Euro Grenze.
Mich steckt man nicht in eine Schublade....ich gehöre in ein Schmuckkästchen
Aber kann man die 4,99 zu den 22 dazu zählen oder muss man die Umsatzsteuer, wenn sie weniger als 5 € beträgt, nicht zahlen?
Auszug aus http://www.zoll.de/faq/postverkehr/p...blich_fragen18 :
"3 Euro
Kleinbetragsregelung für Einfuhren im Reiseverkehr;
Beträge unter 3 Euro werden grundsätzlich nicht erhoben.
5 Euro
Kleinbetragsregelung für sonstige Einfuhren (außer im Reiseverkehr);
Beträge unter 5 Euro werden grundsätzlich nicht erhoben.
10 Euro
Kleinbetrag Einfuhrumsatzsteuer;
wenn keine Zölle oder Verbrauchsteuern zu zahlen sind, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und der Einführer die EUSt als Vorsteuer bei seinem Finanzamt absetzen kann, werden EUSt-Beträge bis 10 Euro nicht erhoben.
22 Euro
Keine Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
1. alkoholische Erzeugnisse,
2. Parfüm und Eau de Toilette,
3. Tabak und Tabakwaren.
Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben."
Es geht also um die erhobenen Beträge, nicht den Warenwert.
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)
Da ich zwecks Rolli usw. auch nicht hinfahren kann, maile ich denen immer meine Rechnung bzw. Paypaldingeskirchen. Dann bringt mir der Postbote das Paket und ich zahle bei dem die anfallende Gebühr.
Der Zollbeamte hat mir damals am Telefon gesagt, dass das Porto nicht mitgerechnet werden darf, außer ich wäre Wiederverkäufer. Dies nur zur Info falls es noch nicht erwähnt wurde.
♥ ♥
Bevor Du urteilen willst über mich oder mein Leben,
ziehe Dir meine Schuhe an und laufe meine Wege,
durchlaufe die Straßen, Berge und Täler,
fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude,
durchlaufe die Jahre, die ich ging, stolpere über jeden Stein über den ich gestolpert bin,
stehe immer wieder auf und gehe genau die selbe Strecke weiter… genau wie ich es tat.
Und erst dann, aber erst dann kannst du über mich urteilen! (Autor unbekannt)
♥ ♥
richtig, aber als wiederverkäufer braucht man ne zoll-nr. und die gibts nur auf antrag.
Ich glaube langsam, die Zollbeamten wissen es selbst nicht.
Mir wurde beim letzten mal Zollamt gesagt, daß das Porto IMMER mitgerechnet wird. Hat mich sehr geärgert, da ich dadurch über die 150,- gerutscht bin und somit neben der EUSt. auch noch Zoll bezahlen durfte.
Das mit dem Porto hätte ich wirklich gerne mal aus absolut zuverlässiger Quelle schriftlich....
lg, pete
lg, Pete
Zitat Safran: Des mit dene Böbbele im Säckle isch vielleicht sowieso besser als Hölzle im Gläsle, wegge de Kätzle moin i nur.....
Um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen:
Sämtliche von mir hier getätigten Äußerungen spiegeln meine persönliche Meinung und die von mir gemachten Erfahrungen mit dem entsprechenden Produkt wider. Ich möchte weder Firmen noch Personen angreifen oder schlecht machen.
Bei mir wurde das Porto auch immer mitgerechnet. Das ist wohl dann der Fall, wenn es mit auf der Rechnung steht. Ich habe jetzt aber gehört, dass man bei der Bestellung um zwei getrennte Rechnungen (Porto und Warenwert) bitten kann, dann werden Mehrwertsteuer und Zoll nur für den Warenwert erhoben. Bei der nächsten Bestellung versuche ich das auf jeden Fall mal.
LG, little red
What was the question?