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Thema: Versicherung

  1. #1
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    Standard Versicherung

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    Kennt sich jemand mit Versicherungen aus und kann mir sagen, ob es zulässig ist, dass die Versicherung bei einem Wasserschaden das Vorliegen eines Schadenfalles zunächst bestätigt, genaue Anweisungen gibt, welche Maßnahmen ergriffen werden und an welche Handwerker man sich wenden soll, um dann nach 2,5 Monaten plötzlich eine Zahlung abzulehnen mit dem Hinweis, dass es sich doch nicht um einen Versicherungsfall handelt - und man bleibt als Versicherungsnehmer auf den Kosten für Arbeiten sitzen, die man ansonsten möglicherweise in dieser Form gar nicht in Auftrag gegeben hätte ?
    Weisheit ist, den anderen ihr Anderssein zu verzeihen.

  2. #2
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    Wie sch... ist das denn? Ich habe leider keine Ahnung, aber mit gesundem Menschenverstand betrachtet kann man nur sagen, dass das wohl nicht sein kann (nicht sehr hilfreich jetzt, ich weiß).

    Hast Du irgendwas Schriftliches? Dann würde ich denen erst mal was Nettes schreiben und ankündigen, dass Du im Falle einer weiteren Ablehnung Deinen Anwalt einschalten wirst.

    Wie heisst denn diese tolle Versicherung?
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  3. #3
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    Ist es denn bei Versicherungen nicht auch so, dass, wenn einmal was entschieden wurde, man das nicht plötzlich einfach so zurücknehmen kann, wenn die Voraussetzungen nicht verändert sind? Ich meine, der Wasserschaden liegt ja immer noch vor, außerdem hat die Versicherung das doch selbst bestätigt?

    Ich würde mich bei der Verbraucherzentrale erkundigen oder mal bei einem Anwalt nachfragen.
    ***No soy monedita de oro para gustarles a todos.***

  4. #4
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    Hallo,

    wie gesagt - der Makler, Agent oder Verkäufer, der die Versicherung vertrieben hat, ist nach dem aktuellen Sachbearbeiter, der in dem Brief normalerweise eingetragen ist (jedenfalls bei uns), der erste Ansprechpartner. Schließlich bist du ja seine Kundin.

    Ich hoffe nur du bist bei keinem Direktversicherer - da siehts mit Serviceleistungen nämlich oft sehr mau aus.

    Na ja. Du hast ja meine PN. Beantworte mir einfach meine Fragen und ich seh mal, was ich für dich tun kann.

    Lg
    Mauserl
    Gehe nicht, wohin der Weg dich führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg zu finden ist, um eine Spur zu hinterlassen! (Jean Paul)

  5. #5
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    Peppermint: Seelischer Beistand ist immer hilfreich!

    Zitat Zitat von Tromsöchen Beitrag anzeigen
    Ist es denn bei Versicherungen nicht auch so, dass, wenn einmal was entschieden wurde, man das nicht plötzlich einfach so zurücknehmen kann, wenn die Voraussetzungen nicht verändert sind?
    Tja, das frage ich mich eben auch!

    Etwas Schriftliches liegt mir allerdings nicht vor. Der Versicherungsmakler hat mir mehrfach telefonisch und auch bei seinem Besuch bestätigt, dass ein Versicherungsfall vorliegen würde. Von Anfang an haben wir auch darüber gesprochen, dass eine Bleileitung betroffen ist und wie und wann ich sie am besten komplett austauschen lasse (was dann natürlich nicht von der Versicherung bezahlt werden würde). Gerade am Vorliegen dieser Bleileitung soll nun die Ersatzleistung scheitern, da unsanierte Leitungen von der Versicherung ausgeschlossen seien. Um dies herauszufinden, haben sie aber immerhin 2,5 Monate gebraucht!

    Mich ärgert, dass ich nun für Trocknungsmaßnahmen zahlen soll, die ich in diesem Umfang überhaupt nicht in Auftrag gegeben hätte - mir liegt noch nicht einmal ein Kostenvoranschlag vor. Sowohl Versicherungsmakler als auch Trocknungsservice haben mir auf meine Nachfrage hin versichert, dass ich mich um nichts zu kümmern hätte und sämtliche Kosten von der Versicherung übernommen würden.

    Mauserl: habe Dir geantwortet!
    Weisheit ist, den anderen ihr Anderssein zu verzeihen.

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