Hallo liebe Beauties,
ich habe mal eine Frage zu einem Problem mit einem Versicherungsunternehmen.
Am 18.12.09 ist jemand mit seinem PKW in mein Auto geruscht. Dabei ist ein Sachschaden an meinem Wagen in Höhe von 3700 Euro entstanden. Nach langem hin und her habe ich beschlossen, den Schaden nicht über den Vertragshändler regeln zu lassen, sondern Privat. Das die Versicherung des mir die Mehrwertsteuer abzieht wußte ich ja, aber ist es eigentlich zulässig, dass die Versicherung auch den Arbeitslohn kürzen darf????

Beim Vertragshändler werden 38 AW's á 65 Euro berechnet, will aber nur 40 Euro pro AW begleichen.

Danke für eine kurze Erläuterung dazu.

LG Gabsi