Möchtest du jemanden anziegen?
Hi!
Wenn man irgendwelche Lästereien bzw Beleidigungen im Net verbreitet (wie in diesem Forum)oder sich über namentlich genannte Leute lustig macht,muss man dann nicht Abmahnungen rechnen?
wie ist da eigentlich die Rechtslage?
Geändert von Milhouse (14.01.10 um 18:03:22 Uhr)
Möchtest du jemanden anziegen?
"Nicht die Schönheit entscheidet, wen wir lieben, die Liebe entscheidet, wen wir schön finden."
Sophia Loren
Ay ay ay ay, canta y no llores.
„El respeto al derecho ajeno es la paz“
Benito Juárez
Oder hast du Angst dass du angezeigt wirst?
Liebe Grüße
gintonic
Freudscher Verschreiber
"Nicht die Schönheit entscheidet, wen wir lieben, die Liebe entscheidet, wen wir schön finden."
Sophia Loren
Ay ay ay ay, canta y no llores.
„El respeto al derecho ajeno es la paz“
Benito Juárez
DAS würde mich auch interessieren, Milhouse...
Gerne auch auf internationaler Ebene!
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If you want the rainbow, you've got to put up with the rain.
zunächst haben wir hier meinungsfreiheit.
formalbeleidigungen dürfen es nicht sein.
hier aus wikipedia:
Beleidigungen sind Äußerungen, die das verfassungsmäßige Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet. Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet es seine Schranken vielmehr an den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre. Dazu gehört z. B. der § 185 StGB.
Um die Verurteilung tragen zu können, muss die Vorschrift jedoch ihrerseits mit dem Grundgesetz übereinstimmen und ferner in verfassungsgemäßer Weise ausgelegt und angewandt werden (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes; BVerfGE 7, 198 [208 f.]; ständige Rechtsprechung).
„Einfallstor“ für die Grundrechte ist dabei der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB. Bei Meinungsäußerungen zu öffentlichkeitsrelevanten Fragen spricht eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede. Die Äußerung ist nur dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit strafbar, wenn es sich um Formalbeleidigungen – insbesondere klassische Schimpfworte – oder um eine Schmähkritik handelt. Schmähkritik ist nur selten gegeben. Dafür muss die inhaltliche Auseinandersetzung mit Handlungen oder Äußerungen des Opfers in den Hintergrund treten, so dass es dem Täter erkennbar nur um die persönliche Herabsetzung des Opfers geht. Dies ist z. B. bei der Äußerung eines Literaturkritikers angenommen worden, als er sagte, der Autor sei „merkbefreit, steindumm, kenntnislos und talentfrei“
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