Bevor Du die Miete minderst mußt Du darauf achten, dass du den Vermieter schriftlich in Verzug bringst.
Also Mangel beim Vermieter melden und eine angemessene Frist setzen bis zu der der Mangel beseitig sein muß und in diesem Schreiben auch die Mietminderung androhen. Erst wenn die Frist abgelaufen ist, kannst Du die Miete mindern.
Wenn Du ohne Fristsetzung die Miete minderst, kannst Du Dir Ärger einhandeln. Also unbedingt alle Vorschriften einhalten.
Nichts verankert Geschehnisse so fest im Gedächtnis, wie der Wunsch, sie zu vergessen.(Michel de Montaigne)