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Thema: Schimmel ! Wieviel Mietminderung ?

  1. #1
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    Standard Schimmel ! Wieviel Mietminderung ?

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    ich habe vor ein paar tagen schimmel bei uns im wohnzimmer entdeckt...

    muß aber bestimmt schon im dezember da gewesen sein,wieviel miete darf man denn nun mindern und ab wann bis wann?

    vermieter sind natürlich informiert aber arbeiten vornehmen können sie erst im frühjahr...

  2. #2
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    Kommt auf die Größe des Flecks an, wo er sich befindet (Im Kabuff wird weniger gemindert als im Wohnzimmer zB). Gemindert wird ab dem Zeitpunkt, ab dem Du die Besitzer bzw. die Verwaltung darauf aufmerksam machst und auf Beseitigung - auch der Ursache bestehst. Die Minderung läuft bis alles behoben ist.
    Aber davor würde ich mich auf jeden Fall mit dem Mieterbund oä Institutionen besprechen.
    Foto machen und hingehen. Die wissen alles.
    Es lohnt sich.

  3. #3
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    ne,also geld noch für den mieterschutzbund ausgeben will ich nicht.wiegesagt es ist im wohnzimmer genau da wo wir schlafen zwischen wand und heizung.
    der schimmel kommt durch dämmarbeiten die vorgenommen wurden bevor wir eingezogen sind.andere mieter haben auch schimmel und die vermieter geben es ja auch zu nur können die arbeiten erst im frühjahr gemacht werden wegen der momentanen kälte.sie schrieben bereits das sie bescheid wissen wegen dem schimmel also das haben wir schriftlich und das sie für schimmelspray aufkommen solange die arbeiten noch nicht gemacht werden können.bezüglich einer mietminderung würden sie gesondert auf uns zu kommen nur können die natürlich viel erzählen und ich würde so ungefähr einen preis wissen wollen...

  4. #4
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    Hast Du Dich schon mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt und mit ihm darüber geredet? Du kannst so leicht nicht die Miete mindern.

  5. #5
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    hä? ja hab ich doch geschrieben...wieso nicht?

  6. #6
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    Bevor Du die Miete minderst mußt Du darauf achten, dass du den Vermieter schriftlich in Verzug bringst.

    Also Mangel beim Vermieter melden und eine angemessene Frist setzen bis zu der der Mangel beseitig sein muß und in diesem Schreiben auch die Mietminderung androhen. Erst wenn die Frist abgelaufen ist, kannst Du die Miete mindern.

    Wenn Du ohne Fristsetzung die Miete minderst, kannst Du Dir Ärger einhandeln. Also unbedingt alle Vorschriften einhalten.
    Nichts verankert Geschehnisse so fest im Gedächtnis, wie der Wunsch, sie zu vergessen.(Michel de Montaigne)

  7. #7
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    ich habe dort bereits angerufen wie oben geschrieben und habe bereits einen brief vom vermieter erhalten das sie bescheid wissen wegen dem schimmel.wieso sollte ich das dann nochmal schriftlich machen???

    der schimmel wird wiegesagt erst im frühjahr also märz/april beseitigt !

  8. #8
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    Na, wenn du es besser weisst, dann mach es doch so, dann brauchst du hier doch auch nicht fragen...
    "Nicht die Schönheit entscheidet, wen wir lieben, die Liebe entscheidet, wen wir schön finden."
    Sophia Loren

    Ay ay ay ay, canta y no llores.

    „El respeto al derecho ajeno es la paz“
    Benito Juárez

  9. #9
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    Zitat Zitat von Bird Beitrag anzeigen
    Na, wenn du es besser weisst, dann mach es doch so, dann brauchst du hier doch auch nicht fragen...
    Sie will ja wissen wieviel Prozent sie mindern kann. Zusatzinfo's über die Vorgehensweise sind offenbar nicht erwünscht....
    Nichts verankert Geschehnisse so fest im Gedächtnis, wie der Wunsch, sie zu vergessen.(Michel de Montaigne)

  10. #10
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    mir scheint eher es wurde nicht gelesen was ich geschrieben habe...

    aber vielleicht findet sich ja noch jmd. der weiß was ich wissen möchte...

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