Zitat Zitat von juttali Beitrag anzeigen
Wenn es rummst, kann es trotzdem um Mitschuld und keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gehen...
Ja, das habe ich mich auch gefragt, ob man mir, wenn er mich umgenietet hätte, eine Mitschuld angelastet hätte. Muß ich als Fußgänger erst einmal um jede Hausecke linsen, ob da nicht vielleicht ein Radfahrer auf dem Bürgersteig angerast kommt, wo er gar nicht fahren dürfte...?