Zitat Zitat von Medha Beitrag anzeigen
Es gilt aber die Unschuldsvermutung. Und bloße Anwesenheit macht niemanden zum Mittäter. Und auch nicht das "Nichtverhindern". Auch kein "Dunstkreis".

https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4ter_(Strafrecht)#Mitt.C3.A4ter
"Mittäter gemäß § 25 Abs. 2 StGB sind Täter, die eine Tat gemeinschaftlich begehen. Dies setzt voraus, dass die Täter auf Grund eines gemeinsamen Tatplanes tätig werden. Erforderlich hierfür ist ein bewusstes (kognitives Element) und gewolltes (voluntatives Element) Zusammenwirken zur Verwirklichung des Tatplans."
Ja, so der Gesetzestext. Allerdings hat neben vielen Meinungen in der Strafrechtsliteratur selbst der BGH zahlreiche Auslegungen dazu vorgenommen. Selbstverständlich kann man durch Unterlassen/Nichtstun auch Täter sein, wenn man z.B. eine Grantenpflicht gegenüber dem Opfer hat (die hier aber nicht ersichtlich ist). Wenn sich die Gruppe z.B. dazu verabredet hätte, Menschen zu verletzen, dann käme Mittäterschaft in Betracht. In der Theorie. In der Praxis aber immer schwierig zu beweisen.

Und natürlich kann hier der Zeuge auch Täter sein, nämlich in der Form, wie Patty schon schrieb, ggf. mit dem Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.

Zitat Zitat von Medha Beitrag anzeigen
Was ist passiert? Einer Straftat. Die Polizei konnte den Täter nicht ermitteln und geht in die Öffentlichkeitsfahndung. Nach 4 Tagen wurde der Täter emittelt. Diese ganze Welle hilft niemandem. Sie verhindert nichts, ganz im Gegenteil, s.oben.
Dann dürfte man niemals bei einer Straftat in die Öffentlichkeitsfahndung gehen und auch nie Aktenzeichen XY ungelöst ausstrahlen, aufgrunddessen schon einige ungeklärte Kriminalfälle gelöst werden konnten.

Soweit ich gelesen habe, ist die Polizei hier gar nicht selbst offiziell aktiv geworden, sondern das Video wurde der Bild unter der Hand zugespielt. Woher es kam, weiß man bisher noch nicht.