Widerrufe einfach, dann hast du keinen Ärger.
Natürlich ist das nicht rechtens. Aber wenn du den Vertragsschluss bestreitest, müssen die das beweisen, was ihnen ja schwerfallen könntest. Wenn du die Widerrufsfrist versäumst, weil du ihm Urlaub warst, hat sie noch gar nicht angefangen zu laufen, weil sie erst mit Zugang der Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit beginnt. Sprich, sie läuft erst ab Kenntnis, beziehungsweise Kenntnismöglichkeit, denn wenn jemand seine Post nicht liest, entlastet ihn das natürlich nicht.