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Thema: Rechtliche Frage zu Telefonverträgen/Beratung

  1. #1
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    Standard Rechtliche Frage zu Telefonverträgen/Beratung

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    Vielleicht kann jemand helfen Folgendes:

    - Ein Anruf eines Unternehmens, ein Informationsgespräch über ein Dienstleistungsprodukt, dann die Frage, ob man an so etwas interessiert sei und ob es für die Person in Frage käme.
    - Antwort: Es besteht Interesse mit der Bitte um Informationsmaterial.
    - Das "Informationsmaterial" wird Wochen später in Form eines Vertrages zugesandt. Im Vertrag steht: "Wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen Widerruf erheben, gilt dieser Vertrag als mündlich angenommen". (Er muss also auch nicht unterschrieben sein!)

    Ist so etwas rechtens? Was wäre, wenn man in Urlaub wäre und gar nicht innerhalb dieser 14 Tage Widerruf erheben kann? Oder im Krankenhaus ist? Auch ist im Telefonat niemals eine Einwilligung erfolgt, nur Interessebekundung.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  2. #2
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    Widerrufe einfach, dann hast du keinen Ärger.
    Natürlich ist das nicht rechtens. Aber wenn du den Vertragsschluss bestreitest, müssen die das beweisen, was ihnen ja schwerfallen könntest. Wenn du die Widerrufsfrist versäumst, weil du ihm Urlaub warst, hat sie noch gar nicht angefangen zu laufen, weil sie erst mit Zugang der Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit beginnt. Sprich, sie läuft erst ab Kenntnis, beziehungsweise Kenntnismöglichkeit, denn wenn jemand seine Post nicht liest, entlastet ihn das natürlich nicht.

  3. #3
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    Vertragsannahme durch Schweigen ist natürlich von dem Unternehmen auch sehr kreativ. ;-)

    Ich würde ,wie von Janne vorgeschlagen, widerrufen. Was willst Du, wenn man Dir eine Rechnung stellt, ein Schreiben aufsetzen - wenn Du solche Arbeit einfach vermeiden kannst.
    Geändert von Brauny (26.01.10 um 14:37:26 Uhr)
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  4. #4
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    Ja, es ist schon widerrufen worden.

    Mir geht es einfach nur darum, dass wir uns im Bekanntenkreis darüber gestritten haben. Ich habe gesagt, dass das nicht rechtens sein kann. Und die Antwort darauf war eben, dass man nicht genau weiß, was vielleicht im Telefonat gesagt wurde, wie es ausgelegt werden könnte, und dass es eben ein großes Unternehmen wäre und die sich sicher keine Pannen erlauben.

    Und ich denke mir, dass es sich genau darum handelt. Weil das jeder denkt, kommen die erst mal zu ihren Abschlüssen. Ich finde das unter aller S..

    Danke erst mal
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Cara Beitrag anzeigen
    JIch habe gesagt, dass das nicht rechtens sein kann. Und die Antwort darauf war eben, dass man nicht genau weiß, was vielleicht im Telefonat gesagt wurde, wie es ausgelegt werden könnte, und dass es eben ein großes Unternehmen wäre und die sich sicher keine Pannen erlauben.
    Die großen Unternehmen geben das an Drückerkolonnen weiter und die werden nach Abschluss bezahlt. Diese Masche (man könnte es Betrug nennen...) ist leider im Zusammenhang mit Telefonfirmen sehr üblich und rechtlich natürlich nicht in Ordnung.
    Eine Bekannte hatte das mal mit Firma X, die hat ihr den Telekomanschluss gekündigt und den Anschluss einfach zu sich übertragen, vollkommen ohne Vertragsabschluss. Wurde auch nur dadurch gemerkt, dass die Telefonrechnung plötzlich nicht mehr von der Telekom kam... Das war damals kein Einzelfall, die Verbraucherzentralen kennen das System zu Genüge.

  6. #6
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    @ Janne, ich bin manchmal etwas erstaunt was du hier schreibst, du bist doch Richterin, oder?
    Was du schreibst stimmt so nämlich nicht.
    Zugang ab Kenntnismöglichkeit ist schon richtig, aber von einer Abwesenheit durch Urlaub wird der Zugang nicht verhindert. Auch im Urlaub wird eine Kenntnismöglichkeit unterstellt, man muss gegebenenfalls jmd. damit beauftragen die Post zu kontrollieren.
    Hier verlassen sich sicher einige auf solche Postings (auch wenn keine Rechtsberatung...), weil sie denken sie wären hier in kompetenten Händen. Ist nicht böse gemeint, aber das ist mir jetzt schon öfter aufgefallen.

  7. #7
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    Ich habe mal gelernt, dass Schweigen von Privatpersonen grundsätzlich keine Willenserklärung darstellt ?!

    Ich würde den "Vertrag" in keinem Fall widerrufen, denn schließlich kann man nur einen Vertrag widerrufen, der tatsächlich bestanden hat. Würdest Du durch einen Widerruf nicht konkludent darlegen, dass Du von dem Vorhandensein eines Vertrages ausgehst?

    Wenn Dir dann bei Form oder Frist des Widerrufs ein Fehler unterläuft (was eher unwahrscheinlich ist, ich weiß!) würde es Dir anschließend schwerer fallen, Dich dann doch darauf zu berufen, dass eigentlich gar kein Vertrag bestanden hat!

    Ich würde überhaupt nicht reagieren - wenn sie etwas von Dir wollen, sollen sie doch auf Dich zukommen und den Vertragsabschluss erst einmal beweisen!
    Weisheit ist, den anderen ihr Anderssein zu verzeihen.

  8. #8
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    Hallo Meeresbriese,

    genau, Schweigen ist grundsätzlich keine Annahme. Ausnahme beispielsweise das kaufmännische Bestätigungsschreiben.

    Nun hat die Firma Cara aber geschrieben: Annahme des Vertrages, wenn kein Widerruf. Die gehen also offenbar nicht von einem bereits geschlossenen Vertrag aus, sondern fordern eine Art Nichtannahmeerklärung.

    Insofern würde ich -an Caras Stelle - widerrufen und damit dürfte aller Wahrscheinlichkeit die Sache erledigt sein.

    Grüße
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

  9. #9
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    Es kommt kein Vertrag zustande (weil Schwiegen keine Willenerklärung ist) und ich finde es sehr unseriös, wie die gegenständl. Firma das da betreibt.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Brauny Beitrag anzeigen
    Hallo Meeresbriese,


    Nun hat die Firma Cara aber geschrieben: Annahme des Vertrages, wenn kein Widerruf. Die gehen also offenbar nicht von einem bereits geschlossenen Vertrag aus, sondern fordern eine Art Nichtannahmeerklärung.

    Insofern würde ich -an Caras Stelle - widerrufen und damit dürfte aller Wahrscheinlichkeit die Sache erledigt sein.
    Aber das Erfordernis einer Nichtannahmeerklärung widerspricht doch allen Grundsätzen des Vertragsrechts, zumindest bei Privatpersonen.
    Insofern muss man darauf gar nichts antworten.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

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