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Thema: Welche Frist bei Androhung von Mietminderung angemessen?

  1. #1
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    Standard Welche Frist bei Androhung von Mietminderung angemessen?

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    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zur Fristsetzung bei Ankündigung von Mietminderung.
    Wir haben undichte Fenster und einige kleine Schimmelstellen in zwei Zimmern. Dies habe ich der Hausverwaltung bereits ordnungsgemäß gemeldet. Leider melden sich die Handwerker nicht (wie eigentlich zugesagt). Nun möchte ich eine Frist zur Behebung der Mängel setzen mit Androhung von Mietminderung.
    Welche Frist für die Behebung der Mängel muss ich einhalten?

    Für die Höhe der Mietminderung etc. werde ich den Mieterverein einschalten (bin dort Mitglied). Das Schreiben selbst möchte ich gleich abschicken, aber mein Mieterverein hat bescheidene Telefonberatungszeiten (und fast Dauerbesetztton) und ich möchte das Schreiben gleich losschicken Deshalb baue ich auf Eure Hilfe.

    Danke, Danke, Danke!
    Viele Grüße, Ella

  2. #2
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    Hallöchen

    Wenn ! eine Mietwohnung mangelhaft ist, hängt das Recht zur Mietminderung nicht davon ab, dass eine Frist zur Beseitigung gesetzt wird. Die Miete ist gem.536 BGB per Gesetz reduziert. Voraussetzung ist nur, dass der Mangel angezeigt wird, was ja erfolgt ist.

    Um des lieben Friedens willen kannst du ja ne kurze Frist setzen, bei kleineren Mängeln wurde ich 14 Tage als angemessen erachten, da der Mangel ja bereits bekannt ist. Hast du den Mangel schriftlich angezeigt oder wenigstens unter Zeugen?

    Sich über die Höhe beim MV zu informieren finde ich gut, da passieren gern überhohte Forderungen /Minderungen und - wenn sie 2 Monatsmieten überschreiten kann eine fristlose Kündigung durch den Vermieter drohen

    Viel Glück

    Wiefke

  3. #3
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    Vielen Dank, Wiefke
    Ja, das Problem habe ich schriftlich (also per mail ) angezeigt und die Hausverwaltung hat auch darauf reagiert. Also gut, ich setze eine Frist von 3 Wochen.

    Den Mieterverein werde ich defintiv kontaktieren. Unsere Hausverwaltung hat eine sehr gute Anwaltskanzlei, durch die sie sich beraten lässt. Da kann ich mir irgendeine Fantasiesumme nicht leisten

    Dankeschön!

  4. #4
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    Die Miete ist ab dem Moment des Auftretens des Mangels gemindert qua Gesetz.Ob du das geltend machst, ist deine Sache. Mindern kannst du nach meiner Erfahrung wegen undichten Fenstern und zwei Schimmelstellen maximal 10 %, ich würde 5 % machen, um ganz sicher zu gehen. In der Regel bewegen Hausverwaltungen sich sehr schnell, wenn der Mieter weniger Miete zahlt.

  5. #5
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    Hallo Ella,

    bei mir läuft derzeit das Gleiche ab.
    Ich habe Anfang Dezember den Mangel telefonisch angezeigt. - keine Raktion!
    Nach Weihnachten habe ich wieder angerufen, woraufhin man mir sagte, man habe eine Fensterbaufirma beauftragt sich zwecks Terminvereinbarung mit mir in Verbindung zu setzen.
    Da sich aber innerhalb von drei Tagen niemand meldete, habe ich dort selbst angerufen.
    Es kann kurzfristig jemand vorbei.
    Der Mann sagte mir, dass alle paar Jahre mal Fenster eingestellt und gefettet werden müssen. Das ist also kein großer Akt.
    Leider ist aber ein sehr großes Fenster bei mir nach wie vor undicht. Lt. Handwerker muss man hier einen neuen Termin machen, weil da was Äufwändigeres gemacht werden muss. Das hat er an die Hausverwaltung weiter gegeben. Parallel dazu habe ich einen BRIEF (keine Mail) an die Hausverwaltung geschickt in dem ich darauf hingewiesen habe. Da ich befürchte, dass die sich wieder Wochen Zeit lassen, habe ich eine Frist von vier Wochen gesetzt. Danach habe ich angekündigt die Miete für März um 10% zu mindern.
    Ich finde diese 4 Wochen hoch angesetzt, habe dies aber getan, weil ich selbst wenig Zeit habe um einen Termin zu finden. Außerdem passt das dann noch mit der Mietüberweisung.

    Auf die 10% bin ich gekommen, weil ich mir einige Gerichtsbeschlüsse im Internet heraus gesucht habe und bei ca. 90% der Fälle von undichten Fenstern war eine 10%-ige Minderung gerechtfertigt.

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