Hallöchen
Wenn ! eine Mietwohnung mangelhaft ist, hängt das Recht zur Mietminderung nicht davon ab, dass eine Frist zur Beseitigung gesetzt wird. Die Miete ist gem.536 BGB per Gesetz reduziert. Voraussetzung ist nur, dass der Mangel angezeigt wird, was ja erfolgt ist.
Um des lieben Friedens willen kannst du ja ne kurze Frist setzen, bei kleineren Mängeln wurde ich 14 Tage als angemessen erachten, da der Mangel ja bereits bekannt ist. Hast du den Mangel schriftlich angezeigt oder wenigstens unter Zeugen?
Sich über die Höhe beim MV zu informieren finde ich gut, da passieren gern überhohte Forderungen /Minderungen und - wenn sie 2 Monatsmieten überschreiten kann eine fristlose Kündigung durch den Vermieter drohen
Viel Glück
Wiefke