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Thema: Poben- Eu Regulierung?

  1. #11
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    Die schneiden sich doch alle damit selber ins eigene Fleisch
    [FONT="Times New Roman"] Hab keine Erwartungen, dann wirst Du auch nicht enttäuscht! [/FONT]

  2. #12
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    es geht imho doch gar nicht um das Abfüllen an und für sich, sondern um die Deklaration der Inhaltsstoffe.
    Da man die nicht auf ein Probenröhrchen bekommt, bzw. zu Recht den Aufwand für einen Beipackzettel scheut, wird eben nicht mehr abgefüllt.
    Das Abfüllen an und für sich ist soviel ich weiß nicht verboten.

    @evita Was die Allergie nach dem Benutzen eines Testers betrifft so stehen da die Inhaltsstoffe ja drauf - Du kannst also vorher sehen/lesen womit Du Dich einsprühst.
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