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Thema: my-hammer Frage

  1. #1
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    Standard my-hammer Frage

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    Hi zusammen,

    vielleicht hab ich ja Glück und einer von Euch hatte so einen Fall schon. Die My-hammer Nummer ist ne 0900 mit 99 Cent die Minute, die wähle ich erst heute abend wenn ich bis dahin nichts finde.

    Ich hab nächste Woche einen Umzug und den hab ich bei my-hammer ausgeschrieben. 2 Unternehmer klangen gut und die hab ich auch beide die Wohnung ansehen lassen. Der eine bekam den Zuschlag, war der teurere von beiden, mir ging's nicht um 100 Euro.

    Ich hatte nochmal mit ihm telefoniert und alles klang gut, hatte ihm 2 Tage zur Wahl gestellt, mir war's egal. Ja der Gute meldete sich nicht mehr.

    Ich wollte ihn heute nochmal anrufen, dachte mir aber schau nochmal zu my-hammer rein, vielleicht hat er ja da ne Nachricht hinterlassen.

    Hm tolle Überraschung, er ist bei my-Hammer 'vorläufig' gesperrt. Schöne Scheiße. Ich hab kein Vertrauen mehr, nachdem er sich nicht meldet und nun das.

    Aber bin ich jetzt trotzdem an den Vertrag gebunden oder hebt sich das automatisch mit der Sperre auf? Ich will jetzt nicht einen anderen beauftragen und dann muß ich 2 bezahlen.

    Weiß das zufällig jemand? Ansonsten ruf ich heute abend my-hammer an, aus dem Büro heraus kann ich das nicht und vom Handy ist das noch teurer, da lieber heute abend vom Festnetz zu Hause.

    Danke!

    VG Elmyra
    Nichts verankert Geschehnisse so fest im Gedächtnis, wie der Wunsch, sie zu vergessen.(Michel de Montaigne)

  2. #2
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    Ich kann Dir nur sagen, wie der Ablauf im "normalen" Geschäftsbetrieb mit einem "normalen" Umzugsunternehmen ist.

    Da bekommt der Kunde von dem Unternehmen ein schriftliches Angebot mit einer genauen Leistungsbeschreibung, sendet den Auftrag unterschrieben zurück und erhält anschließend eine schriftliche Auftagsbestätigung des Unternehmers, meist mit Angabe des vereinbarten Termins. Juristisch gesehen ist der Umzugsvertrag erst mit dieser Auftragsbestätigung zustande gekommen, denn genaugenommen stellt die "Angebotsannahme" des Kunden erst das Angebot dar. Insofern müßte man bei Dir sehen, ob überhaupt schon ein Auftrag zustande gekommen ist.

    Bei my hammer wird die Vorgehensweise möglicherweise eine andere sein. Wenn ich mir allerdings die umfangreichen Regelungen mancher Umzugsverträge ansehe, frage ich mich, wie man dies mit einem einfachen "Klick" ersetzen möchte.

    Generell kann man wohl sagen, dass sich Kunden vorher darüber Gedanken machen sollten, mit welcher Art von Unternehmen sie über my hammer in Kontakt treten. Oder kurz gesagt: wenn ich jemandem einen Stundensatz von 1 oder vielleicht 3 Euro zahle, werde ich im Zweifel auch eine Leistung erhalten, deren Ausführung in Sorgfalt und Engagement genau diesem Stundenlohn entspricht. Alles andere würde den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zuwiderlaufen.

    Gerade bei Umzugsunternehmen sollte man zudem darauf achten, dass diese auch der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht unterliegen - Voraussetzung hierfür ist, dass sie auch tatsächlich als Umzugsunternehmer zugelassen sind. Da bei einem Stundenlohn von 3 Euro kaum Spielraum für derartige Versicherungen oder andere Abgaben bleibt, ziehen manche Unternehmen eine Anmeldung als Kurierdienst oder Hausmeisterservice vor. Sollte es dann zu Beschädigungen an Holzfußboden, Treppenhaus oder den Möbeln kommen, ist die anschließende Abwicklung kein Spaß! Unternehmen, die in jedem Fall einer Berufshaftpflicht unterliegen, erkennt man übrigens an dem Känguruh in ihrem Logo; das ist das Zeichen für den Fachverband Möbelspedition (AMÖ).
    Weisheit ist, den anderen ihr Anderssein zu verzeihen.

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