...
...
Geändert von Exuser13 (02.02.10 um 20:30:43 Uhr)
...
Geändert von Exuser13 (02.02.10 um 20:31:09 Uhr)
Mieterschutzbund heißt ja nicht klagen.
Geh dort hin, der dortige Anwalt kann dir erklären, ob du z.B. sowieso einfach berechtigt sein könntest, die Rechnung von der nächsten Miete abzuziehen (solche Fälle gibt es) oder dir Argumentationshilfen fürs Überzeugen oder schlicht fürs Klarmachen an die Hand geben.
Ich kann dich gut verstehen beim Zögern, ich hatte ja zunächst selbst bei meinem wirklich unglaublich faulen und wenig rechtssicheren (trotz eigenen Jurastudiums ) vorletzten Vermieter Skrupel. Nach etlichen Anschreiben von meiner wie von Anwaltsseite blieb dann nach langer Zeit nur noch die Klage.
Mit den letzten Vermietern, bei denen sozusagen die Familie gute 25 Jahre Kunden waren , scheint sich aber Ähnliches anzubahnen. Anscheinend bringen Mietverhältnisse das Schlechte im Menschen hervor - da ich nicht ver-miete, kann ich nur die bösen Vermieter betrachten.
Lange Rede, kurzer Sinn. Ab zum Mieterbund. Situation schildern, erklären lassen, handeln. Ob du vor einem eventuellen Abzug nochmals mit den Vermietern sprichst, musst du halt selbst entscheiden. Aber ansonsten hilft nur ein klarer Blick auf die Rechtslage. Machen die ja auch. Oder auf das, was sie für sich als Rechtslage erhoffen.
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)
---
Geändert von Exuser13 (02.02.10 um 20:31:39 Uhr)
x
Geändert von sunny69 (03.02.10 um 09:25:23 Uhr)
In die Arme schließen kannst Du alles, was Du liebst -
wonach Du Dich sehnst, kannst Du nur mit dem Flügel streifen...
x
Geändert von Exuser13 (02.02.10 um 20:32:00 Uhr)
Pendler,
a) um sich einigen zu können, muss man sich erst einmal auseinandersetzen
b) Mieterschutzbund, wie oben erwähnt, heißt nicht gleich klagen, sondern erst einmal erfahren, woran man ist - und da bin ich mir sicher, dass deren Anwalt Choco mehr Handlungssicherheit zu geben vermag als jede/r von uns, einschließlich dir, mir und sunny (denn so einfach, wie du die Lage darstellst, ist die Unterscheidung von Mieter- und Vermieterverantwortlichkeit leider nicht, und "Mängelscheine" dürften zum einen die wenigsten die Privatvermieter ausstellen, und das Durchstreichen des Passus' zur Kostenübernahme ist auch nicht immer möglich .
Choco, wenn der Heizungsbauer das so sagt und auch dabei bleibt und wenn in deinen Übergabeunterlagen auch nichts anderes steht, so stärkt das für den schwierigsten aller Fälle zumindest deine Position. Und frag doch dann gleich mal, welche Lösungen es im Krankheitsfall fürs Schneeschippen gibt.
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)
x
Geändert von sunny69 (03.02.10 um 09:25:38 Uhr)
In die Arme schließen kannst Du alles, was Du liebst -
wonach Du Dich sehnst, kannst Du nur mit dem Flügel streifen...
x
Geändert von Exuser13 (02.02.10 um 20:32:16 Uhr)
xx
Geändert von Exuser13 (02.02.10 um 20:32:44 Uhr)