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Thema: Aus der Kirche austreten

  1. #1
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    Standard Aus der Kirche austreten

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    Wie geht das?

    Muß man das schriftlich, und wenn ja, wie schreibt man sowas? Muß man das persönlich tun oder kann man das auch als Einschreiben schicken und wo/wohin genau (evangelisch)? Und wie schnell ist man da dann "draussen" und wie schnell ist das umgesetzt, vor allem das man keine Steuern mehr zahlen muß?
    Wie sind denn die Konsequenzen für spätere Kinder? Kann man die trotzdem taufen lassen, wenn der Partner in der Kirche bleibt? Und kann man sein Kind trotzdem in einen kirchlichen Kindergarten geben?
    Und wie sieht es mit kirchlichen Heiraten aus, wenn einer der beiden nicht in der Kirche ist?
    Bitte keine Grundsatzdiskussion, ob man kirchlich heiraten sollte und Kinder taufen lassen sollte, wenn man ausgetreten ist usw., es geht mir hier wirklich nur um die reinen Fakten.


    Danke schonmal!!!

  2. #2
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    Ich kann nur den ersten Teil (zum Teil ) beantworten. Ich (evangelisch getauft) bin mit meiner Geburtsurkunde und der Steuerkarte zum Standesamt gegangen und da wurde alles gleich erledigt. Hat etwas gekostet, aber ich weiß nicht, wieviel (zu lange her).
    Somit hat sich die Steuer gleich erledigt, zum nächsten Monat.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  3. #3
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    Es kommt auf dein Bundesland an, ob du zum Standesamt oder zum Amtsgericht musst, was du mitnehmen musst und wieviel es kostet.

    http://www.kirchenaustritt.de


    Die ganzen restlichen Fragen hängen ganz vom Wohlwollen des jeweiligen Pfarrers bzw. der Institution ab, da kann man keine pauschale Antwort geben.
    Geändert von maneschijn (07.02.10 um 00:27:11 Uhr)

  4. #4
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    Ich musste damals zum Amtsgericht. Die haben mich direkt ausgetragen und mir den Wisch gleich mitgegeben, damit ich die Steuerkarte ändern lassen kann. Und es hat nix gekostet . Das ganze hat noch keine 5 Minuten gedauert.
    Man nennt mich auch Tante Mäusespeck

  5. #5
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    Man muss zahlen um aus dem Verein auszutreten? Das kann nicht rechtens sein, wenn man nicht volljährig seiner Vereinsmitgliedschaft zugestimmt hat... Oder ist das wieder mal eine Regelung die sich aus dem Hitler-Konkordat ergibt auf das die kath. Kirche immer so pocht?

    Zum Glück bin ich der Genossenschaft nie beigetreten...

  6. #6
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    Du musst zur Gemeinde, dort sagst Du das. Dann fragt man Dich, wo Du getauft worden bist, Du unterschreibst einen Zettel und zahlst einen Betrag irgendwas zwischen 15 und 50 Euro oder so und bist draußen. Um keine Steuern mehr zu zahlen, musst Du Deine Lohnsteuerkarte zurückfordern und eine neue einreichen, auf der vermerkt ist, dass Du konfessionslos bist.

    Taufen und Kindergarten etc. sind kein Problem. Heiraten weiß ich nicht. Was Du u.U. je nach Beruf beachten solltest, ist, dass die Kirchen ein wichtiger Arbeitgeber sind und religiöse Diskriminierung ist auf dem Arbeitsmarkt legal, d.h. als Altenpflegerin, Kindergärtnerin etc. wirst Du u.U. nicht eingestellt von einem kirchlichen Träger.

  7. #7
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    Bekomme ich denn einfach so von meinem AG die Steuerkarte wieder? Die braucht der doch, oder?

  8. #8
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    Zitat Zitat von Franzi W. Beitrag anzeigen
    Man muss zahlen um aus dem Verein auszutreten? ...
    Ja, guggst du hier:

    http://www.kirchenaustritt.de/saar/
    Man nennt mich auch Tante Mäusespeck

  9. #9
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    Zitat Zitat von bluerose Beitrag anzeigen
    was für ein lächerlicher Haufen. Keines der unschuldigen Kinder, die getauft werden, kann doch etwas für den Fehler der Eltern und muss dennoch zahlen...

  10. #10
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    Ich bin vor 5 Jahren ausgetreten da war es noch foc.
    Steuerkarte vom AG geholt, bei der Stadt ändern lassen, ein Formular unterschrieben, Steuerkarte wieder abgegeben und fettich

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