Hallo Meeresbriese,
sooo einfach ist es auch nicht, einem Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb zu kündigen. So darf die Kündigung nicht "treuwidrig" sein und ggf. bedarf es bei persönlichem Fehlverhalten einer vorherigen Abmahnung.
Bei der Bekannten wird aber wohl eher die Frage sein, ob das Kündigungsschutzgesetz auf sie Anwendung findet, da sie schon mehr als 10 Jahre in dem Betrieb arbeitet. Bis 31.12.2003 genügten nämlich für die Anwendbarkeit des KSchG mehr als 5 Arbeitnehmer. Ob die Dame nach der Altregelung Kündigungsschutz hat oder nicht, das mag ein Arbeitsrechtler "ausrechnen". :-)
Schöne Grüße
Brauny
Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."